31.08.2023
BTHG: Verfahrenslotsen
Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und deren Familien, die (potentiell) Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII oder Teil 2 SGB IX haben, beraten, unterstützen und begleiten. Zudem sollen die Verfahrenslotsin bzw. der Verfahrenslotse die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen strukturell unterstützen. Der Bundesgesetzgeber eröffnet den Kommunen gleichzeitig die Möglichkeit, bereits vor dem 01. Januar 2024 Verfahrenslotsen einzuführen.
Im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung BTHG“ geht der Deutsche Verein in einer Online-Veranstaltung der Frage nach, wie die Einführung des Verfahrenslotsen gelingen kann. Dazu werden die Erfahrungen aus dem bayerischen Modellprojekt dargestellt. Der Verfahrenslotse soll ab 2024 in allen Jugendämtern einerseits junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien beraten und begleiten sowie andererseits die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen strukturell unterstützen.
Anmeldung: https://akds.info/verfahrenslotsen
Thema: Informationen | 31.08.2023 |
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