29.10.2025
Bundestag beschließt bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober ein Gesetz zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung in der Pflegefachassistenz verabschiedet. Ziel der neuen Regelung ist die Schaffung eines klar definierten Berufsbildes, das zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des künftigen Personalbedarfs beitragen soll.
Mit dem neuen Pflegefachassistenzgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit gültiges Berufsprofil eingeführt. Damit ersetzt die neue Ausbildung 27 bislang landesrechtlich geregelte Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz. Durch die Vereinheitlichung sollen unter anderem die Mobilität innerhalb Deutschlands erleichtert und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht werden.
Das Gesetz wurde von Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in das Kabinett eingebracht. Es sieht vor, dass die Ausbildung ab dem 1. Januar 2027 beginnen kann. Für eine fristgerechte Umsetzung ist eine frühzeitige Klärung der Finanzierung im Jahr 2026 vorgesehen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und beinhaltet verpflichtende Einsätze in zentralen Pflegebereichen: der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate in Vollzeit. Eine Teilzeitvariante ist möglich, ebenso wie eine Verkürzung bei vorhandener einschlägiger Berufserfahrung.
Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Auch Personen ohne formalen Schulabschluss können bei positiver Einschätzung durch die Pflegeschule zugelassen werden. Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll auch Anschlussmöglichkeiten an weiterführende Qualifikationen schaffen. Dazu zählt insbesondere der Übergang in die Ausbildung zur Pflegefachperson, die bei entsprechender Vorbildung verkürzt absolviert werden kann. Auch ein anschließendes Pflegestudium ist möglich.
Für Berufsabschlüsse aus dem Ausland wird ein einheitliches Anerkennungsverfahren eingeführt, das wahlweise eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang vorsieht. Eine aufwändige Gleichwertigkeitsprüfung soll dadurch entfallen.
Mit dem Gesetz wird eine neue Grundlage für die berufliche Qualifizierung im Pflegebereich geschaffen, die auf eine langfristige Sicherung der pflegerischen Versorgung abzielt und neue Einstiegsmöglichkeiten in das Berufsfeld eröffnet.
Thema: Informationen | 29.10.2025 |
↑ Zum Seitenanfang ↑