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11.05.2023

Bundestagsanhörung zum Pflegegesetz: Verbände üben Kritik an Reformplänen

Die Kritik an der geplanten Pflegereform der Bundesregierung hält an. Bei der Bundestagsanhörung am Mittwochnachmittag begrüßte die Mehrzahl der beteiligten Verbände und Organisationen zwar die vorgesehene Verbesserung von Leistungen, bemängelte aber das Fehlen einer nachhaltigen Gegenfinanzierung im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die Anhebung der Geld- und Sachleistungen um fünf Prozent sei sachgerecht, aber angesichts der Entwicklung von Preisen und Gehältern kaum ausreichend, monierte der AOK-Bundesverband. Es sei nicht sichergestellt, „dass die vorgesehene Kombination aus Beitragssatzanhebung und Lastenverschiebung“ die Pflegeversicherung bis ans Ende der Legislaturperiode finanziell stabilisieren könne.

„Der Gesetzentwurf ignoriert den Koalitionsvertrag, in dem sich SPD, Grüne und FDP einvernehmlich darauf verständigt hatten, dauerhaft einen Beitrag zur finanziellen Stärkung der sozialen Pflegeversicherung durch Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen zu leisten“, sagte die als Einzelsachverständige geladene Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Sie bedauerte den Wegfall der noch im Ministeriumsentwurf vorgesehenen Förderung kommunaler Unterstützungsmaßnahmen für Pflegebedürftige und Angehörige. Die aktuelle Fassung enthalte keine Maßnahmen zum Hinauszögern der Pflegebedürftigkeit.

„Der aktuelle Gesetzentwurf für eine Pflegereform erfüllt noch nicht mal die selbst gesteckten Ziele der Regierungskoalition und bürdet alleine den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern neue Lasten durch höhere Beiträge auf“, kritisierte die Verwaltungsratsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Susanne Wagenmann, anlässlich der Anhörung. Die zum 1. Juli vorgesehene Beitragserhöhung sei nur notwendig, weil sich der Bund weigere, „seine eigenen Rechnungen zu begleichen“. Dazu zählten neben 3,5 Milliarden Euro an Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige auch 5,3 Milliarden Euro für bisher nicht erstattete Corona-Kosten.

Der Deutsche Pflegerat warnte vor einem „Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen in Deutschland“, da die „dringend erforderliche Neustrukturierung insbesondere der beruflichen Pflege“ verschoben werde. Die Bundesregierung schenke der Pflegeversicherung trotz ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge „nach wie vor nicht die angemessene und notwendige Aufmerksamkeit“, kritisierte der Sozialverband Deutschland.

Mit freundlicher Hilfe des AOK Bundesverbands

Gesetzentwurf und Stellungnahmen https://akds.info/anhoerungpflege1
Selbst Krankenkassen unzufrieden https://akds.info/anhoerungpflege2
Die beruflich pflegenden Fachleute https://akds.info/anhoerungpflege3

Thema: Informationen | 11.05.2023 |

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