28.11.2023
DAK übernimmt alle Auslandsimpfungen
In vielen Ländern sind bestimmte Impfungen sogar eine Pflichtbedingung für ein Touristenvisum. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Reiseschutzimpfungen im Normalfall nur bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten. Wer aus privaten Gründen ins Ausland reist, muss die aktuell empfohlenen Reiseimpfungen oder auch die Pflichtimpfungen meist selbst zahlen. Durch die neue freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung) sparen reisefreudige DAK-Versicherte und ihre Familien bis zu mehreren hundert Euro.
Reiseimpfungen senken Ansteckungsrisiko „Nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie möchten viele Menschen ihren Urlaub wieder im Ausland verbringen.“, kommentiert DAK-Vorstandschef Andreas Storm die neue Leistung und betont ihren gesundheitlichen Wert: „„Gerade in tropischen und subtropischen Regionen können jedoch Krankheiten lauern. Schutzimpfungen senken das Ansteckungsrisiko“.
Informationen zu den empfohlenen Impfungen je nach Reiseziel geben Gesundheitsämter, Tropeninstitute, die Botschaften der Reiseländer oder auch die Hausärzte. Eine entsprechende ärztliche Verordnung per Rezept ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse. Die Impfungen müssen zunächst privat bezahlt werden, bevor die DAK-Gesundheit nach Vorlage des Rezeptes und des Zahlungsnachweises die Kosten dafür erstattet.
Immunschutz rechtzeitig aufbauen
Wer eine weite Reise plant, sollte auch rechtzeitig an die nötigen Impfungen denken, damit der Körper den nötigen Immunschutz rechtzeitig aufbauen kann. Empfohlen wird eine Reiseimpfung spätestens acht Wochen vor Antritt. In bestimmten Ländern gelten auch Mindestabstände zwischen Impftermin und Einreisedatum. Die DAK informiert ihre Versicherten auch auf der Website umfassend zum Thema Reiseimpfungen.
Thema: Informationen | 28.11.2023 |
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