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21.02.2025

EU-Kommission streicht Antidiskriminierungsrichtlinie: BSK äußert scharfe Kritik

Die Entscheidung der EU-Kommission, die seit 16 Jahren blockierte Antidiskriminierungsrichtlinie dauerhaft aus ihrem Arbeitsprogramm zu streichen, stößt auf heftige Kritik seitens des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK). Millionen Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen sowie Personen, die aufgrund ihrer Religion oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden, sind von diesem Rückschlag besonders betroffen. Verena Gotzes, die Bundesvorsitzende des BSK, bezeichnet die Entscheidung als verheerendes Signal für all jene, die täglich Diskriminierung erfahren. Die Lücken im Schutz vor Benachteiligung bleiben bestehen und grundlegende Menschenrechte werden aus politischer Bequemlichkeit ignoriert, so Gotzes.

Katrin Langensiepen, Europaabgeordnete der Grünen und Vorsitzende der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Sie kritisiert, dass Antidiskriminierung im Programm von Frau von der Leyen keine Rolle mehr spielt. Die Streichung der gesamten Direktive sei ein gravierender Rückschritt.

Der BSK erinnert daran, dass die EU die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat und somit verpflichtet ist, Menschen mit Behinderungen rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchsetzung ihrer Rechte zu bieten. Stattdessen zieht sich die EU-Kommission aus der Verantwortung zurück. Während der belgischen Ratspräsidentschaft bis zum 30. Juni 2024 wurde eine weitere Chance verpasst, die Richtlinie voranzubringen. Deutschland, insbesondere die FDP-geführten Ministerien, hat durch seine Blockadehaltung erneut eine bedeutende Gelegenheit verstreichen lassen. Behindertenverbände sind empört über dieses wiederholte Verhindern dringend benötigter Regelungen zur Barrierefreiheit und Gleichstellung.

Verena Gotzes appelliert eindringlich an die Bundesregierung sowie an alle Mitgliedstaaten der EU, Druck auf die Kommission auszuüben. Die klare gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Diskriminierung müsse sofort umgesetzt werden, fordert der BSK. Die EU müsse ihrer Verantwortung gerecht werden und sich aktiv für Gleichstellung und Vielfalt einsetzen – nicht nur mit Worten, sondern mit verbindlichen Rechtsvorschriften.

Thema: Informationen | 21.02.2025 |

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