21.07.2024
Familien mit schwerstbehinderten Kindern im Fokus der Bundesregierung
Am 26. Juni 2024 organisierte das Bundesgesundheitsministerium einen interministeriellen Runden Tisch zum Thema „Familien mit schwerst-mehrfach behinderten Kindern“. Die Veranstaltung, an der auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt waren, zog hochrangige Vertreter*innen der Ministerien, den Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel und Abgeordnete des Bundestages an.
Die breit aufgestellte Verbändelandschaft war ebenfalls vertreten. Das Hauptziel der Veranstaltung war es, die Bedürfnisse von Familien mit schwerst-mehrfach behinderten Kindern zu diskutieren und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation zu identifizieren.
Prof. Dr. Lauterbach präsentierte eine Reihe von Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums, die sich positiv auf schwerst-mehrfach behinderte Kinder und ihre Familien auswirken. Diese Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden, beinhalten Verbesserungen im Bereich Pflege, wie z.B. den Anspruch auf Kurzzeitpflege in anderen geeigneten Einrichtungen, die nicht durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassen sind, die Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung und Verbesserungen für Kinder mit psychischen Beeinträchtigungen. Zudem wurde die Altersgrenze bei Sozialpädiatrischen Zentren bis zum 21. Lebensjahr im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes erweitert. Anschließend wurden die Verbände aufgerufen, weitere Maßnahmen zu identifizieren und zu sammeln.
Die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats, Verena Bentele, gab am 20.6.2024 auf der Fachtagung „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Ausblicke nach den Prüfungen der Staatenberichte“ im Science Park Kassel einen Impuls aus deutscher Sicht.
Quelle: http://www.reha-recht.de
Thema: Informationen Gesundheit | 21.07.2024 |
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