17.01.2025
Geschlechtergerechtigkeit in Führungsetagen
Mit Ende 2024 ist die EU-Regelung zur gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, betonte die Bedeutung dieser Richtlinie: „Diese Rechtsvorschriften sind ein entscheidender Schritt, um die gläserne Decke zu durchbrechen. Ich werde sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten diese Vorschriften korrekt umsetzen und anwenden.“
Die neue Richtlinie sieht vor, dass große börsennotierte Unternehmen in der EU mindestens 40 Prozent ihrer nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder oder 33 Prozent aller Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören müssen. Angesichts der Tatsache, dass Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen ausmachen, zielt diese Maßnahme darauf ab, den Frauenanteil in Führungspositionen deutlich zu erhöhen. Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, während Unternehmen die festgelegten Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen müssen.
Um die Chancengleichheit in allen Lebensbereichen zu fördern, wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, verbindliche Maßnahmen für transparente und geschlechtsneutrale Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder einzuführen. Auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers müssen die Qualifikationskriterien offengelegt werden.
Der Vorschlag für diese Richtlinie wurde bereits im November 2012 von der Europäischen Kommission eingebracht. Nach zehn Jahren intensiver Verhandlungen erreichten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Europäische Kommission wird die Berichte der Mitgliedstaaten zur Umsetzung überprüfen und sicherstellen, dass die Maßnahmen den Vorgaben der Richtlinie entsprechen. Zur Unterstützung der korrekten Umsetzung in nationales Recht bot die Kommission den Mitgliedstaaten Workshops und bilaterale Konsultationen an.
Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu
Thema: Informationen | 17.01.2025 |
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