19.11.2021
Gewaltschutz: Grundsätze im LVR
Neuer gesetzlicher Auftrag für Träger der Eingliederungshilfe. – Menschen mit Behinderungen gehören zu einer besonderen vulnerablen Personengruppe, deren Schutz vor Gewalt eines besonderen Augenmerks bedarf. Der LVR hat dazu ein alle Bereiche seiner Arbeit berührendes Grundsatzpapier zum Gewaltschutz vorgelegt. Über die Inhalte dieses 22-seitigen Papiers informiert die aktuelle Vorlage 15/300 „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“.
Darüber hinaus hat der LVR auch im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes den neuen gesetzlichen Auftrag erhalten, auf die Umsetzung des Gewaltschutzes, insbesondere durch adäquate Gewaltschutzkonzepte, in den Einrichtungen und Diensten hinzuwirken. Dazu hat das Dezernat Soziales ein Eckpunktepapier für Leistungserbringer, die Leistungen der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen anbieten, formuliert. Dieses enthält konkrete Anforderungen an die vorzuhaltenden Gewaltschutzkonzepte aus Sicht des LVR und soll dazu dienen, einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die Leistungserbringer zu schaffen. – Zur Vorlage 15/300
Quelle: LVR
Thema: Informationen | 19.11.2021 |
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