26.06.2024
Gutes-Herz- Gesetz
Zum Gesetzentwurf erklärte Jürgen Hohnl, der Geschäftsführer des Verbands der Innungskrankenkassen:
„Natürlich ist es wünschenswert, Herz- und Kreislauferkrankungen präventiv zu reduzieren. Aber die Vorschläge, die in dem aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf zum ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ (GHG) aus dem Bundesgesundheitsministerium gemacht werden, gehen in die falsche Richtung! Die neue Maßgabe kann nicht sein, Kinder und Jugendliche durchgängig zu medikamentieren. Schon gar nicht mit Statinen, deren Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht abgeschlossen ist. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Jedes Medikament hat Nebenwirkungen. Auch Statine sind keine harmlosen Zuckerkügelchen!
Zudem ist der Weg ein falscher. Wir diskutieren immer darüber, dass Untersuchungen und Therapien zielgenau sein sollen. Aber nun soll flächendeckend gescreent werden, während gleichzeitig die Präventionsmaßnahmen der Krankenkassen mit dem Fokus auf Ernährung, Bewegung und Sport zur Disposition gestellt werden. Wir reden immer über Health in all policies: Wo bleiben hier zum Beispiel die Schulen und wo bleiben die verhältnispräventiven Maßnahmen?
Und schließlich: Während man im BMG einerseits an einem Gesetzesentwurf zum Bürokratieabbau arbeitet und die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen beklagt, wird andererseits im GHG die Massenaussendung von Vouchern per Post angekündigt. Da fragt man sich ja schon, ob das alles Hand und Fuß hat!
Ungeachtet dessen, dass der postalische Versand von Gutscheinen einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet.“
Obwohl wir leider nicht wissen, ob und in welchem Umfang Menschen mit Behinderungen, speziell mit Down-Syndrom, in Anstalten und Wohngruppen in Präventivmaßnahmen für ihre Gesundheit überhaupt einbezogen werden, schließen wir uns der Kritik vollumfänglich an.
Anderer Meinung? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Thema: Informationen Gesundheit | 26.06.2024 |
↑ Zum Seitenanfang ↑