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09.12.2020

Hilfen aus einer Hand - SGB VII-Reform

Für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen soll es künftig einfacher werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stellte diese Woche den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vor. Sie führt nach dem Beschluss des Kabinetts aus:

“Das Gesetz stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Für den Umsetzungsprozess ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der sich in Stufen vollzieht.
Sofort mit der Verkündung des Gesetzes soll es für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern leichter werden, ihre Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Dazu sollen sie umfassend über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch anderer Systeme beraten werden. Kinder mit und ohne Behinderungen werden künftig grundsätzlich gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut.
Ab 2024 werden Eltern zudem durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, das heißt, sie erhalten einen verlässlichen Ansprechpartner, der sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet.

2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe dann für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig werden (sog. „Inklusive Lösung“), wenn dies zuvor (bis 2027) ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt.”

Damit auch kein Beamter des Behördenapparats überfordert wird sind also 7 Jahre bis zur Umsetzung vorgesehen. Aber schon in vier Jahren soll es Unterstützung beim Kampf mit den Ämtern geben. Helfen sollen die Verfahrenslotsen. Mal sehen, ob sich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten dadurch wirklich erübrigt. Und eine Notausstiegsklausel gibt es also auch: “wenn dies zuvor (bis 2027) ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt.“ Na dann warten wir es mal ab.

Thema: Informationen | 09.12.2020 |

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