Wesentliche Aspekte der trägerübergreifenden Rehabilitation sind die Zuordnung von passenden Leistungen zu Bedarfen sowie die entsprechenden Zuständigkeiten der Reha-Träger nach den einzelnen Leistungsgesetzen. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Hilfsmittelversorgung, die verschiedentlich Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung war. Wesentliche Kernaussagen dieser Rechtsprechung werden dort wiedergegeben.