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02.10.2023

Interdisziplinäre Frühförderung in NRW

Im Rheinland besteht mittlerweile eine nahezu flächendeckende Versorgung mit interdisziplinärer Frühförderung. Dies teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei einer Sitzung des LVR-Landesjugendhilfeausschusses in Köln mit. Während Familien im Jahr 2019 noch in fünf der 26 kreisfreien Städten oder Landkreisen im Rheinland keinerlei entsprechende Leistungen zur Verfügung standen, sind heute in 25 der LVR-Mitgliedskörperschaften rund 60 Standorte von interdisziplinären Frühförderstellen angesiedelt.

Zum 1. Januar 2020 haben die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe (LWL) im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes von den kreisfreien Städten und Landkreisen in NRW, neben der Eingliederungshilfe in der Kindertagesbetreuung, auch die Zuständigkeit für die Leistungen der Frühförderung übernommen. Seitdem unterstützen die Verbände Träger von Frühförderstellen beim Ausbau der Angebote und führen Interessensbekundungsverfahren durch. 2019 haben LVR und LWL mit der Freien Wohlfahrtspflege und den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden eine Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung unterzeichnet. Die Vereinbarung schafft seit 2020 verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung von allen Vorschulkindern in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben.

Informationen zu den regional verfügbaren Angeboten der Frühen Förderung erhalten Familien beim LVR-Fallmanagement in ihrer Kommune. Eine Übersicht der Ansprechpersonen sind auf der Website des LVR-Beratungskompass zu finden.

Thema: Informationen | 02.10.2023 |

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