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28.09.2023

Kindergeld bleibt Eltern behinderter “Kinder” erhalten

Es wird nicht lange dauern bis sich die bewährten großen Anstaltsträger rühmen, dass sie sich erfolgreich für uns Eltern durchgesetzt hätten:

Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Der Beschluss berücksichtigt eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die auch unser Vorstand in Gesprächen mit den Regierungsfraktionen gefordert hatten. Denn im vorangegangenen Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums war diese Leistung verschwunden. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.

Der Vorstand des Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V.: „Eine wichtige finanzielle Leistung, die das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung spielt, bleibt erhalten.“ Wir müssen weiter darauf achten, dass durch die Umbenennung nicht doch ein aufwändiger bürokratischer Prozess eingeführt wird.

Thema: Informationen | 28.09.2023 |

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