18.07.2025
Kritik am Pflegefachassistenzgesetz: DBfK warnt vor Qualitätsverlust in der Pflege
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sowie sein Regionalverband Nordwest sprechen sich entschieden gegen die bundesweite Einführung einer verkürzten Pflegefachassistenzausbildung aus, die sich am niedersächsischen Modell orientiert. Der aktuelle Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) sieht umfangreiche Möglichkeiten vor, berufliche Vorerfahrungen anzurechnen, was zu drastischen Verkürzungen der Ausbildung führen kann. In Niedersachsen ist dieses Modell bereits Realität, wodurch eine Ausbildung entsteht, die fast ausschließlich auf praktischer Erfahrung beruht und kaum noch theoretische Grundlagen vermittelt werden.
Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest, warnt davor, dass dieser Ansatz künftig bundesweit zur Regel werden könnte und damit die dringend notwendige Qualität in der pflegerischen Versorgung sowie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet wäre. Besonders kritisch sieht der DBfK die Möglichkeit, dass Pflegefachassistenzausbildungen bei entsprechender Vorerfahrung auf lediglich 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung reduziert werden können. Aus fachlicher Sicht ist es nicht vertretbar, die Versorgungslücke im stationären Bereich durch Assistenzpersonal zu schließen, das aufgrund einer verkürzten oder gar fehlenden Ausbildung auch medizinische Behandlungspflege übernehmen soll.
DBfK-Präsidentin Vera Lux hebt hervor, dass diese Regelung mit Blick auf die Personalbemessung ein gefährliches Signal sendet. Der Abschluss „Pflegefachassistent:in“ würde bundesweit dem Qualifikationsniveau 3 (QN3) zugeordnet – oftmals ohne eine fundierte theoretische Grundlage. Dies stelle ein erhebliches Risiko für Pflegebedürftige dar und bedeute zugleich einen Rückschritt für die Professionalisierung der Pflegeberufe.
Aus diesem Grund fordert der DBfK eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und die Einführung verbindlicher Mindeststandards, die die Ausbildungsqualität sichern. Dazu zählen eine Mindestdauer der Ausbildung von 24 Monaten, eine klare Definition der Kompetenzen und Aufgabenbereiche von Pflegefachassistenzkräften, eine Ausbildung, die nicht allein auf Berufserfahrung verkürzt werden darf, sondern fundierte theoretische und praktische Inhalte kombiniert, sowie die Integration allgemeinbildender Elemente zur Gewährleistung von Bildungsdurchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zur Pflegefachausbildung.
Vera Lux betont abschließend, dass die bundesweite Einführung des Pflegefachassistenzberufs keinesfalls dem niedersächsischen Modell folgen dürfe. Es gehe um die Versorgung von Menschen und es wäre verantwortungslos, das Qualifikationsniveau weiter abzusenken, während die Anforderungen in der Pflege stetig steigen. Ein solches Vorgehen würde die professionelle Pflege in ganz Deutschland erheblich schwächen.
Thema: Informationen | 18.07.2025 |
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