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05.11.2024

Lebenshilfe warnt vor Bedrohung des Betreuungswesens

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe schlägt Alarm: Das Betreuungswesen in Deutschland steht auf dem Spiel, sollte der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, fordert eine Rücknahme und Überarbeitung des Entwurfs. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die ihren Wünschen und ihrem Willen folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, betont Schmidt.

Die Lebenshilfe kritisiert, dass der Gesetzentwurf in vielen Fällen nicht zur versprochenen Vergütungserhöhung von 12,7 Prozent führt. Im Gegenteil: Besonders Betreuerinnen und Betreuer, die mittellose Menschen in ambulanten Wohnformen betreuen, müssten erhebliche Einbußen hinnehmen. Da dies den Großteil der Betreuungsfälle ausmacht, droht vielen Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern das Aus. Die Folge wäre, dass Betreuungsbehörden und Kommunen einspringen müssten, was zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordert.

Der Verband bemängelt zudem, dass der Entwurf die tatsächlichen Kostensteigerungen nicht berücksichtigt und veraltete Zahlen heranzieht. Der gestiegene Aufwand durch die Betreuungsrechtsreform von 2023 wird ignoriert. Der Entwurf stellt die Ziele der Reform auf den Kopf und führt faktisch die 1992 abgeschaffte Vormundschaft wieder ein. Betreuungen könnten unter diesen Bedingungen nur noch vom Schreibtisch aus geführt werden, was rechtliche Betreuerinnen und Betreuer zu stellvertretendem Handeln zwingt. Es fehlen Möglichkeiten, den Wunsch und Willen der betreuten Personen zu ermitteln und sie bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen zu unterstützen.

Ulla Schmidt warnt: „Eine auf dem Papier gute Reform des Betreuungsgesetzes ist zum Scheitern verurteilt, wenn die Politik die wertvolle Arbeit in der rechtlichen Betreuung nicht angemessen bezahlt.“

Quelle: http://www.lebenshilfe.de

Thema: Informationen Gesundheit | 05.11.2024 |

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