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08.07.2021

Menschen mit Behinderungen und Assistenz im Krankenhaus

Die Gesetzeslücke bei der Kostenregelung für Begleitung von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern soll geschlossen werden.

Menschen mit Behinderung, die im Alltag auf die Hilfe von Assistenzkräften angewiesen sind, diese Unterstützung auch bei einem Krankenhausaufenthalt benötigten stehen vor großen Problemen. Für sie bedeutet ein stationärer Krankenhausaufenthalt immer einen erhöhten Unterstützungsbedarf - sei es durch Kommunikationsbarrieren, die fehlende Vertrauensperson oder unter Zeitdruck arbeitendes Personal. Desto schlimmer war und ist es, dass die Kosten (wenn überhaupt) nur freiwillig übernommen wurden. Der Bundestag hat kurz vor Ende seiner Legislatur beschlossen, dass Menschen mit Behinderung bei einer Behandlung im Krankenhaus einen geregelten Anspruch auf Erstattung der Kosten Assistenz haben.

Hierzu ist es notwendig, die Assistenz sowohl als Leistung der Gesundheitsvorsorge als auch der Eingliederungshilfe durch eine Regelung in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern sicherzustellen. Die Mehrheit des Bundestags möchte: Bei einer Begleitung durch Angehörige übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Im Falle einer Begleitung durch Mitarbeiter von Einrichtungen der Behindertenhilfe sind staatliche Träger der Eingliederungshilfe in der Pflicht. Somit sollen die Kosten nun zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Eingliederungshilfe aufgeteilt werden.

Dieses Signal aus Berlin hat große Bedeutung für die Betroffenen. Damit würde unbürokratisch ein Stück gleichberechtigte Teilhabe in der Gesundheitsversorgung geschafft.

Allerdings fiel dieser Beschluss so spät, dass die Zustimmung des Bundesrates, also der Länder, die für die Hälfte der Kosten verantwortlich wären, erst nach der Sommerpause zustimmen könnten. Es bleibt also spannend, ob die Länder die Pflicht übernehmen oder das Verfahren, an dessen Notwendigkeit es keinen Zweifel geben kann, weiter verzögern werden.

Thema: Informationen | 08.07.2021 |

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