Monitoring des nichtinvasiven Pränataltests: Ein dringender Appell
Am 8. November war geplant, die 2. und 3. Lesung sowie die namentliche Abstimmung zu einem interfraktionellen Antrag zur Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) und dessen Monitoring (Drucksache 20/10515) durchzuführen. Dieser Antrag wurde jedoch aufgrund des Koalitionsbruchs kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt, obwohl der Gesundheitsausschuss im Oktober noch einstimmig eine Abstimmung darüber empfohlen hatte. Da der Antrag von über 120 Abgeordneten aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und der Gruppe Die LINKE unterstützt wird, besteht die Möglichkeit, dass er auch nach dem Ende der Koalition noch vor den Neuwahlen abgestimmt wird.
Um diesen Antrag und das Monitoring zum NIPT noch in dieser Legislaturperiode beschlossen und so bald wie möglich umgesetzt zu bekommen, wurde ein Aktionsplan von der Arbeitsgruppe Campaigning, die sich auf der Jahrestagung des Netzwerks und von #NoNIPT 2022 gegründet hat, erarbeitet.
Die Notwendigkeit eines Monitorings zum NIPT wird durch erste Auswertungen der Abrechnungszahlen seit der Kassenzulassung im Juli 2022 verdeutlicht. Diese zeigen, dass der NIPT nicht nur in besonders begründeten Einzelfällen bei Risikoschwangerschaften genutzt wird, wie es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ursprünglich vorgesehen hatte. Vielmehr deuten die Zahlen darauf hin, dass der NIPT auf dem Weg zu einer Reihenuntersuchung auf Trisomien, insbesondere das Down-Syndrom, ist. Ein solches Screening wurde jedoch sowohl vom G-BA als auch von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags in der Orientierungsdebatte 2019 als ethisch nicht vertretbar abgelehnt.
Es ist daher dringend erforderlich, belastbare Daten zu erheben, auszuwerten und eine seriöse Datengrundlage zu schaffen, um gegebenenfalls gesetzgeberische Konsequenzen ziehen zu können. Wenn die Abstimmung über den Antrag auf ein Monitoring nicht mehr in dieser Legislaturperiode erfolgt, besteht die Gefahr, dass der Antrag auf lange Zeit auf Eis gelegt wird und der Gesetzgeber seiner Verantwortung, die Konsequenzen der Kassenfinanzierung des NIPT zu überprüfen, nicht nachkommt. Angesichts der bereits vorliegenden Zahlen darf das nicht passieren!
Was ist zu tun?
In den Wochen vom 7. bis 17. Januar werden möglichst viele Bundestagsabgeordnete angeschrieben, um sie aufzufordern, die Abstimmung zum Monitoring auf die Tagesordnung der Sitzungswoche Ende Januar 2025 zu bringen.
Es wird um Folgendes gebeten:
- Die Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises sollten angeschrieben und aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, den interfraktionellen Antrag auf ein Monitoring (Drucksache 20/10515) auf die Tagesordnung des Bundestags zu bringen.
- Auf der Seite http://www.nonipt.info finden sich die richtigen Ansprechpartner*innen im jeweiligen Wahlkreis und eine Briefvorlage für das Anschreiben. Die Vorlage ist auch als Mailanhang verfügbar.
- Zur Erfassung der Mitwirkenden wird darum gebeten, den entsprechenden Button auf der Website anzuklicken oder die Teilnahme via E-Mail an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) zu bestätigen.
- Zusätzlich sollte bei weiteren Kontakten zu Bundestagsabgeordneten auf die Dringlichkeit des Anliegens hingewiesen werden. Auch Familie, Freundinnen und weitere Mitstreiterinnen sollten informiert und um Beteiligung gebeten werden.
Es wird gehofft, dass durch diesen Weg das Monitoring zum NIPT jetzt noch auf den Weg gebracht werden kann. Das Netzwerk und #NoNIPT freuen sich sehr, wenn in der nächsten Zeit viele Abgeordnete Briefe erhalten und daraufhin in dieser Sache aktiv werden.
Quelle: http://www.nonipt.info
Thema: Informationen | 08.01.2025 |