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17.09.2024

Neue Studie zur Inklusionsbegleitung: Fachkräftegebot auf dem Prüfstand

Inklusionskräfte spielen eine entscheidende Rolle dabei, Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung die soziale Teilhabe und den Zugang zu Bildung in KiTas und Schulen zu ermöglichen. Angesichts des stark gestiegenen Bedarfs an Inklusionskräften und des gleichzeitigen Fachkräftemangels hat die Siegburger Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Iris Schneider untersucht, welche Qualifikationen für die Inklusionsbegleitung wirklich notwendig sind. Das Ergebnis: Es sind weniger pädagogische Qualifikationen, sondern vielmehr andere Kompetenzen gefragt, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen optimal zu unterstützen. Die Studie fordert daher eine Überprüfung des Fachkräftegebots für die Inklusionsbegleitung.

Traditionell wird gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII oft eine pädagogische Ausbildung oder ein pädagogisches Studium für Inklusionskräfte verlangt. Die neue Studie der Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Iris Schneider, „Anwendung des Fachkräftegebots gemäß § 72 SGB VIII in der Inklusionsbegleitung – was macht Sinn?“, untersucht jedoch, welche Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten Inklusionskräfte tatsächlich benötigen. Dabei wird hinterfragt, ob diese Arbeit zwingend von pädagogischen Fachkräften ausgeführt werden muss oder ob auch Angehörige anderer Berufsgruppen geeignet sind.

„Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das aktuelle Fachkräftegebot für die Inklusionsbegleitung ungeeignet ist“, erklärt Iris Schneider, Geschäftsführerin der Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Schneider GmbH. „Entscheidend für den Erfolg als Inklusionskraft sind nicht die Inhalte einer pädagogischen Ausbildung, sondern Persönlichkeitsmerkmale wie Empathie, Sensibilität, Geduld und psychische Belastbarkeit. Zudem benötigen Inklusionskräfte Wissen über die Störungsbilder der Kinder und methodische Kenntnisse im Umgang mit ihnen. Diese Inhalte sind jedoch oft kein Bestandteil pädagogischer Ausbildungen.“

Die Verfasser der Studie regen daher an, das Fachkräftegebot im Sinne des SGB VIII speziell für die Inklusionsbegleitung zu überdenken. Angesichts des anhaltenden Personalmangels in der Kinder- und Jugendhilfe und des wachsenden Bedarfs an Fachkräften sei es dringend notwendig, die Anforderungen an Inklusionskräfte neu zu definieren. „Wir hoffen, dass unsere Studie dazu beiträgt, die Tätigkeitsbereiche und Qualifikationen von Inklusionskräften genauer zu betrachten, um die Versorgungssituation für betroffene Kinder, deren Familien und die Inklusionskräfte selbst zu verbessern und die Inklusionsbestrebungen voranzutreiben“, so Iris Schneider.

Wir möchten darauf hinweisen, dass dies nur eine Information ist und der Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. sich den möglichen Forderungen zumindest vorerst nicht anschließt, da eine Absenkung des Ausbildungsniveaus auch kritisch gesehen werden kann.

Quelle: http://www.praxis-iris-schneider.de

Thema: Informationen | 17.09.2024 |

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