20.11.2021
Neuer Auftrag Qualitätsprüfung beim LVR: Verwaltung informiert über Stand der Umsetzung
Mit Einführung des BTHG wurde das Prüfrecht des Trägers der Eingliederungshilfe um anlassunabhängige Prüfungen von Qualität der Leistung einschließlich der Wirksamkeit erweitert. Konkret bedeutet das: Der LVR kann anlassunabhängig und unangekündigt Qualitätsprüfungen in Einrichtungen oder Diensten der Eingliederungshilfe vornehmen. Dadurch soll noch besser sichergestellt werden, dass der Leistungserbringer die Leistungen qualitätsgesichert erbringt, finanzielle Mittel nur für den vorgesehenen Zweck einsetzt und seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllt. Eine aktuelle Vorlage für den Sozialausschuss informiert nun über die konzeptionellen Ansätze zur Umsetzung des Prüfauftrags sowie über den Aufbau des Prüfteams und die ersten Prüfergebnisse. Hier gelangen Sie zur Vorlage.
Quelle: LVR
Thema: Informationen | 20.11.2021 |
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