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19.03.2026

Nichtinvasiver Pränataltest im Bundestag zur Debatte

Am 20. März debattieren die Bundestagsabgeordneten in erster Lesung über den Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Drucksache 21/3873). Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik bringt ihn mit Unterstützung von mehr als 100 Abgeordneten aus den demokratischen Parteien erneut ein. Der erste Anlauf scheiterte 2024 durch ein vorzeitiges Aus der Ampelkoalition.

Die erste Lesung eines Antrags von über 100 Abgeordneten der demokratischen Parteien wird am 20. März voraussichtlich um 11.20 Uhr eröffnet. Dafür ist eine Stunde angesetzt. Das Parlamentsfernsehen überträgt live. Die Debatte kann später in der Mediathek aufgerufen werden (https://www.bundestag.de/mediathek). Anschließend an die 1. Lesung wird der Antrag turnusgemäß in die Ausschüsse überwiesen (federführend: Gesundheitsausschuss).
Die 2. und 3. Lesung und die namentliche Abstimmung über diesen fraktionsübergreifenden Antrag soll noch vor der Sommerpause stattfinden.

Zum Hintergrund schreiben das Bündnis NONIPT und das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnistik:

Ziel des Antrags ist eine umfassende und seriöse Datengrundlage über die Folgen der Kassenzulassung des nicht invasiven Pränataltests (NIPT). Es geht dabei um die wissenschaftliche Erhebung einer umfassenden und belastbaren Datengrundlage über die Praxis des Tests und seiner Konsequenzen.

Warum ist das Monitoring notwendig?

Seit 2022 steht der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 als Kassenleistung zur Verfügung. Die politischen Entscheidungsträger*innen waren sich damals einig: der Test darf keine Reihenuntersuchung (Screening)  auf die Trisomien werden. Das sei ethisch nicht verantwortbar, so der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Doch es wurden weder Maßnahmen implementiert, um eben das zu verhindern, noch wurden die Auswirkungen der Kassenfinanzierung des NIPT wissenschaftlich überprüft.
Aktuelle Abrechnungsdaten der BARMER legen inzwischen nahe, dass Schwangeren der Test als Teil der regulären Schwangerenvorsorge verordnet wird. Im ersten Halbjahr 2024 hat fast jede 2. Schwangere den Test in Anspruch genommen. Die Kassenleistung ist zu einem Screening geworden, vorrangig auf das Down-Syndrom. Kritiker*innen der Kassenzulassung – Elternvereine, Selbstvertretungen, kritische Verbände und Bündnisse wie das Netzwerk und #NoNIPT – haben eben dies befürchtet, nur nicht so schnell und so flächendeckend…
Die Zahl der invasiven Untersuchungen konnte auch nicht gesenkt werden. Das Fazit aus den ersten Studien: Die Ziele, die mit dieser Kassenzulassung des NIPT verbunden waren, wurden alle verfehlt - und das kostet die Kassen (die diesen Test zu ihren Lasten gemeinsam mit der Vertretung der Kassenärzte und Krankenhäuser wünschten!) ca. 80Mio Euro jährlich.

Thema: Informationen Gesundheit | 19.03.2026 |

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