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26.02.2024

Rechtsvergleich zur Umsetzung der UN-BRK

Unterschiedliche Erfüllung von Regelungen in den Bundesländern

Rund 650 Millionen Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Bei der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) handelt es sich um ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es basiert auf dem Grundgedanken der Inklusion und zielt darauf ab, volle und gleichberechtigte Menschenrechte sowie Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Die UN-BRK wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist 2008 nach Ratifizierung durch 20 Staaten in Kraft getreten. In Deutschland wurde sie 2009 in Kraft gesetzt. Von 2011 bis 2015 führte der UN-Fachausschuss die erste Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK durch, von 2018 bis 2023 dann die zweite.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) überwacht als Monitoring-Stelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Die Behindertengleichstellungsgesetze (BGG) von Bund und Ländern sind von großer Bedeutung für die Umsetzung der UN-BRK. Sie ergänzen die Bestimmungen zum Benachteiligungsverbot aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

https://akds.info/240218_DIMR

Thema: Informationen | 26.02.2024 |

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