Reform der Notfallversorgung: Ein neuer Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Notfallstrukturen - einschließlich des vertragsärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsleitstellen - stärker zu vernetzen. Das übergeordnete Ziel ist es, Patientinnen und Patienten im Notfall schnellstmöglich in die medizinisch geeignete Versorgungsebene zu leiten.
Schwerpunkte des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf drei Hauptbereiche:
Vernetzung der Notrufnummern 116 117 und 112:
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten mit ambulantem Behandlungsbedarf vorrangig in den Strukturen der vertragsärztlichen Versorgung versorgt werden.
Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ):
Diese Zentren sollen flächendeckend eingerichtet werden und eine sektorenübergreifende Versorgungsstruktur bieten.
Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen):
Die KVen sollen neben den Terminservicestellen zusätzlich Akutleitstellen einrichten, die rund um die Uhr sowohl telefonisch unter der Rufnummer 116 117 als auch digital erreichbar sind.
Verbesserung der Akutversorgung
Ein zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Akutversorgung. Die KVen werden verpflichtet, einen aufsuchenden Dienst anzubieten, der rund um die Uhr verfügbar ist. Dies kann durch den Einsatz von qualifiziertem nichtärztlichem Personal oder durch die Einbindung des Rettungsdienstes erfolgen. Zudem sollen die KVen an der flächendeckenden Einrichtung von INZ beteiligt sein.
Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ)
Die INZ sollen eine sektorenübergreifende Versorgungsstruktur bieten, die aus einer Notdienstpraxis der KV, der Notaufnahme des Krankenhauses und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle besteht. Die Standorte für die INZ werden vom erweiterten Landesausschuss festgelegt. Krankenhäuser, die vom Landesausschuss ausgewählt werden, sind zur Zusammenarbeit mit den KVen verpflichtet.
Vernetzung von Akutleitstellen und Rettungsleitstellen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der geplanten Reform ist die Vernetzung der Notrufnummern von KVen (116 117) und Rettungsleitstellen (112) in einem gemeinsamen Gesundheitsleitsystem. Dies soll auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen den KVen als Trägern der Akutleitstellen und den Trägern der Rettungsleitstellen erfolgen.
Fazit
Die geplante Reform der Notfallversorgung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung in Deutschland. Durch die stärkere Vernetzung der verschiedenen Notfallstrukturen und die Einrichtung von INZ können Patientinnen und Patienten im Notfall schnellstmöglich in die medizinisch geeignete Versorgungsebene geleitet werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Reform in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf die Patientenversorgung haben wird.
Für uns als Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e.V. ergeben sich aus der geplanten Reform der Notfallversorgung einige wichtige Fragen, die noch geklärt werden müssen. Insbesondere müssen wir uns fragen, wie Menschen mit Down-Syndrom in der Lage sein werden, einen qualifizierten Hilferuf abzusetzen. Wird es spezielle Trainings oder Übungen geben, um ihnen dabei zu helfen? Werden diese Übungen bei den Eltern oder in einer Wohneinrichtung durchgeführt? Und wer wird die Verantwortung übernehmen, um sicherzustellen, dass diese Übungen erfolgreich sind und die betroffenen Personen tatsächlich in der Lage sind, im Notfall angemessen zu reagieren? Diese Fragen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die geplante Reform der Notfallversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich und effektiv ist. Wir müssen sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird und dass jeder die Hilfe erhält, die er oder sie benötigt, wenn ein Notfall eintritt.
Quelle: http://www.barmer.de
Thema: Informationen Gesundheit | 10.08.2024 |