15.08.2023
Selbsthilfedachverband zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Vorhaben, die Aufsicht über den Datenschutz zu harmonisieren, sieht das Kernproblem der Datennutzung aber in der unzureichenden Verknüpfung und der unzureichenden Validität der Daten. Die neu vorgesehene anlassbezogene Forschungskennziffer kann aber hier nur ein erster Schritt sein.
„Die Einführung einer allgemeinen Patientenidentifikationsnummer ist Grundvoraussetzung für eine systemweite patientenbezogene Datennutzung. Sie würde auch im Zusammenhang der Vorbereitungen zur Anschlussfähigkeit des nationalen Datenraums an den europäischen Datenraum eine wichtige Voraussetzung darstellen. Leider reflektiert der Referentenentwurf hierzu die noch bestehenden Schwächen des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung des europäischen Datenraums viel zu wenig“, macht Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner deutlich.
Der Kritik an der vorgesehenen Nutzung der Daten durch Krankenkassen schließt sich der Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V.
nicht an. Die bisherigen Monopole der Datennutzung bei den Verbänden der Leistungserbringer hat kein Vertrauen in eine seriöse Nutzung begründen können. Vielleicht sind neue Strukturen Voraussetzung für eine Fortentwicklung der Gesundheitsversorgung über die Gewinninteressen der bisherigen Nutzer erforderlich.
Thema: Informationen | 15.08.2023 |
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