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10.12.2024

Stärkung der Teilhabe im Pflegekompetenzgesetz: Vorschläge der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) geprüft und ihre Stellungnahme abgegeben. Dabei hebt die DVfR besonders die Bedeutung der selbstbestimmten Teilhabe als Ziel von Pflege und Therapie hervor und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.

In ihrer Stellungnahme äußert die DVfR Überraschung darüber, dass die selbstbestimmte Teilhabe im Gesetzentwurf des BMG nur eine geringe Rolle spielt. Die DVfR betont, dass Rehabilitationsleistungen darauf abzielen, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen zu vermeiden oder zu mindern und die Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern, unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen. Diese Prinzipien sollten auch in der Pflege eine zentrale Rolle spielen. Selbst wenn die Selbständigkeit in bestimmten Aktivitäten nicht wiedererlangt werden kann, sollte die Pflege dazu beitragen, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen.

Obwohl das Pflegekompetenzgesetz bereits einige Fortschritte formuliert, fehlt die zentrale Kompetenz zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe weitestgehend. Dies könne laut DVfR dazu führen, dass Schnittstellen in der interprofessionellen Zusammenarbeit als Barrieren wirken und Pflegebedürftige nicht die notwendige Unterstützung erhalten. Die mangelnde Berücksichtigung dieser Kompetenzen im Gesetz birgt die Gefahr, dass Pflegebedürftige nicht zu ihrem Recht kommen.

Um das Pflegekompetenzgesetz zu verbessern, schlägt die DVfR konkrete Maßnahmen vor, insbesondere in den Bereichen Bedarfsermittlung, Beratung und Teilhabeorientierung der Hilfsmittelversorgung. Diese Vorschläge zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die selbstbestimmte Teilhabe als zentrales Ziel in der Pflege und Therapie verankert wird. Die Betroffenen sollen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die DVfR hofft, dass ihre Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden und das Pflegekompetenzgesetz entsprechend angepasst wird. Auf diese Weise soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen gestärkt werden.

Quelle: http://www.dvfr.de

Thema: Informationen Gesundheit | 10.12.2024 |

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