22.01.2018
Verständliche Bescheide für Menschen mit Behinderung
Bundesbehörden sollen Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Informationen in einfacher und verständlicher Sprache bereitstellen. Das gilt ab 01.01.2018 für Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke. Wenn nötig, sind sie auch schriftlich in „Leichter Sprache“ zu erläutern.
Thema: Informationen | 22.01.2018 |
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