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14.07.2024

Wer ist berechtigt, Eingliederungshilfe zu erhalten?

Die zukünftige “Verordnung über den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe (VOLE)” soll festlegen, wer Anspruch auf Eingliederungshilfe hat. Eine im Januar 2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Studie, die “Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis”, hat die Auswirkungen der Umsetzung der VOLE aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht untersucht. Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, ob die VOLE das Ziel erreicht, den Kreis der leistungsberechtigten Personen im Vergleich zur derzeit geltenden Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHV) weitgehend unverändert zu lassen.

In ihrer Stellungnahme zur Vorabevaluation vom 23. Mai 2024 fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung eine Überarbeitung des Entwurfs der VOLE, insbesondere in Bezug auf intellektuelle Beeinträchtigungen (§ 3 VOLE-Entwurf). Sie argumentieren, dass die Definition des berechtigten Personenkreises nicht durch die Festlegung bestimmter IQ-Grenzwerte oder einer bestimmten diagnostischen Kategorie (z.B. Intelligenzminderung gemäß ICD-10) eingeschränkt werden sollte. Darüber hinaus schlagen die Fachverbände vor, den Regelungsmechanismus des § 99 SGB IX, den die VOLE näher ausführen soll, grundsätzlich zu überdenken.

Quelle: http://www.bvkm.de

Thema: Informationen | 14.07.2024 |

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