03.07.2023
Zweitmeinungen für schwierige Entscheidungen von Patienten
Patienten haben einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zu wenigen planbaren medizinischen Eingriffen. Die Information der Patientin oder des Patienten über das Recht, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen zu können, um auf dieser Grundlage zu einer informierten Entscheidung über die Durchführung oder Nicht- Durchführung des empfohlenen planbaren Eingriffs zu gelangen, einschließlich der Erläuterung weiterer Behandlungsoptionen, übernimmt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen (G-BA). Insbesondere soll die Vermeidung medizinisch nicht notwendiger Eingriffe und die Durchführung von medizinisch nicht gebotenen planbaren Eingriffen verhindert werden.
Jährlich berichtet die Kassenärztliche Vereinigung dem G-BA, zuletzt am 16.05.2023. Kurz danach informiert der G-BA die Öffentlichkeit. Die Zahl der von Patienten angeforderten Zweitmeinungen ist mit 1576 überraschend gering. Das liegt nicht an den Kosten, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Das kann natürlich an der Schwierigkeit liegen Überhaupt Informationen zu diesen Möglichkeiten zu erhalten. Deshalb informieren wir hier und geben auch einen Link zu einem Informationsblatt in einfacher Sprache: https://akds.info/2meinung2023
Fraglich ist natürlich auch, ob Menschen mit Down-Syndrom über dieses Verfahren informiert sind und es in Anspruch nehmen konnten. Wenn Sie dazu Informationen haben schreiben Sie uns bitte: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Thema: Informationen | 03.07.2023 |
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