Blog Aktuell
RampeReicht!, der “zweiwöchige Pocast über Behinderungen, gesellschaftliche und Community-interne Ausschlüsse und Roboterpopos”, spricht über Behinderung in den Medien und ableistische Begriffe. Ist dieser Begriff wirklich ableistisch?
Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb) bietet vom 13. bis 17. September 2021 vielfältige Online-Angebote über Zoom. Zumd Beispiel heute am 13.9.2021 um 19 Uhr: Digitale Barrierefreiheit – Wie geht das?
Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen drehten Werkstatträte im Bethel-Stiftungsbereich proWerk spontan ein YouTube-Video, um es in den Sozialen Medien zu posten. Darin machen die Betroffenen deutlich, wie es Menschen geht, denen ein geschenkter Geldbetrag vom Grundsicherungsbetrag wieder abgezogen wird. Initiatorin Gudrun Flegel-Hoffmann, Vertrauensperson der Werkstatträte, weist darauf hin, dass die Regelungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die WfbM-Beschäftigten nach wie vor extrem ungünstig seien.
Die Einnahmen in Geldeswert sind weiterhin auf die Grundsicherung anzurechnen; selbst Sachgeschenke und Sachgewinne. »Beschäftigte*r in einer WfbM zu sein und Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu bekommen bedeutet 20 Jahre mit einer Lüge zu leben! Geschenke = Nein Danke! Die Politik ist gefordert!« So formulierten Gudrun Flegel-Hoffmann und die Werkstatträte bereits im Jahr 2017 ihre These.
In den MITTEILUNGEN im Dezember erscheint ein Interview mit den Beteiligten. Dann gibt es auch hier im Blog noch mehr dazu.
Das knw Kindernetzwerk e.V. informierte uns über zwei Umfragen:
Beim Thema “Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Eltern mit einem pflegebedürftigen Kind“ scheint einiges in Bewegung zu geraten.
Parallel zu der Studie (FamBer-Umfrage) des Kindernetzwerk e.V. (knw) zusammen mit dem Institut für Medizinische Soziologie (IMS) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
führt nun auch die Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH-Umfrage) in Kooperation mit dem knw, becura e.V. sowie der Fachstelle MenschenKind eine Befragung durch, die einen Überblick über die Nutzung der Kurzzeitpflegeangebote durch pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geben, und die Bedarfslagen der Familien spezifizieren soll.
Wenn Sie uns über Ihre Erfahrungen informieren (.(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)), können die in künftige Empfehlungen einfließen. Wir sind im Namen anderer Eltern für Ihre Mitarbeit dankbar. Unsere Linkempfehlungen für Urlaub in der Pflegesituation:
Erstmals dürfen rund 84.000 Menschen mit Behinderung den Bundestag mitwählen
Das Angebot des Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl ist eine gute Sache. Aber leider ist der Wahl-O-Mat nicht barrierefrei und nicht in Leichter Sprache für alle zugänglich.
„Menschen mit Down-Syndrom müssen Möglichkeiten haben, sich über Positionen und Angebote der politischen Parteien zu informieren“, fordert Wolf-Dietrich Trenner im Namen des bundesweit täigen Elternvereins. Das Wählerrecht nützt nichts, wenn die nötigen Informationen nicht zugänglich sind.
„Es braucht verständliche Wahlinformationen. Politik betrifft uns alle. Der Wahl-O-Mat ist hilfreich für unentschlossene Wählerinnen und Wähler“, so der Elternverband.
Viele Parteien informieren in Einfacher Sprache. Kein Wähler kann alle Programme lesen. Und viele Menschen können die Vergleiche im Wahl-O-Mat nicht verstehen.
„Mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist vorgeschrieben, dass Wahlmaterialien zugänglich sein müssen. Sie müssen leicht zu verstehen sein. “Künftig muss das geändert werden”, fordert Wolf-Dietrich Trenner für den Elternverband.
Vor kurzen erreichte uns eine Email vom NDR im folgenden Wortlaut:
“Sie unterstützen Menschen mit Behinderung, mit Lese- und Schreibschwäche oder Migranten. Genau diesen Menschen wollen auch wir helfen – mit unseren Angeboten in Leichter Sprache. Denn wir finden: Jeder Mensch hat ein Recht auf Information. Tagesschau.de hat heute ein umfangreiches Online-Special zur Bundestagswahl in Leichter Sprache und Gebärdensprache veröffentlicht. Es beinhaltet zahlreiche Hintergrundmeldungen und wird bis zum 26. September nach und nach erweitert.”
Tagesschau in Leichter Sprache
Tagesschau in Geärdensprache
Angebote in Leichter Sprache zu der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunalwahlen in Niedersachsen finden sich auch beim NDR: NDR in Leichter Sprache.
Ein neues Web-Portal bietet Wegweiser-Funktionen zu zahlreichen Leistungen des LVR. Themen sind u.a. Blinden- und Gehörlosengeld, Eingliederungshilfe, Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Hilfe bei psychologischen Erkrankungen. Ohne Internetzugang bleiben immer mehr Leistungen auch nur noch schwer erreichbar, wenn überhaupt.
Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.
Für ein Merkblatt mit den Details schreiben Sie eine Email an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) mit dem Stichwort „Neues Elterngeld”
Wir möchten auf einen spannenden Podcast namens Solo und Flo hinweisen, auf dessen 5. Folge auf Twitter hingewiesen wird, in der es um Themen wie Kita, Schule und Inklusion geht. Reinhören lohnt sich!
Wir sind Mitglied im Kindernetzwerk und freuen uns auf eine Umfrage hinweisen zu können, die sich speziell mit der Situation von Eltern pflegebedürftiger Kinder befasst. Wenn Sie und Ihre Lebenssituation zu dieser Beschreibung passt, finden Sie die Umfrage unter https://ww3.unipark.de/uc/famber/
Bei Was hab’ ich? engagieren sich hunderte Mediziner ehrenamtlich, um Patienten beim Verstehen ihrer medizinischen Befunde zu helfen. Denn Patienten, die ihre Befunde verstehen, können ihrer Erkrankung bewusster entgegentreten. Sie können ihrem Arzt im Gespräch die richtigen Fragen stellen und gemeinsam mit ihm Entscheidungen treffen. Oft werden ihnen durch verständliche Erklärungen unnötige Sorgen genommen.
Unser Dachverband BAG SELBSTHILFE, Dachverband von insgesamt 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften und damit Interessenvertreter von über einer Million Betroffener bundesweit, wendet sich mit seinen Forderungen zur Bundestagswahl 2021 an die zur Wahl antretenden Parteien, um die Behinderten- und Gesundheitspolitik verstärkt in den parteipolitischen Fokus zu rücken und sie aufzufordern, in politischen Debatten und Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode umfassend dafür tätig zu werden.
Auf der Website der BAG Selbsthilfe können die Forderungen ausführlich gelesen oder auch angehört werden.
Berlin, 19. August 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien beschlossen. Sie soll als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung von schwangeren Frauen in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen. Die Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 durchführen wollen. Zeitgleich mit der Versicherteninformation wird auch der bereits 2019 gefasste Beschluss des G-BA in Kraft treten, der den Bluttest auf Trisomien künftig in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung einstuft. Voraussichtlich ab Frühjahr 2022 können der Bluttest und die Versicherteninformation eingesetzt werden.
Zum vollständigen Text und Download
An alle Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Programmbeirats, an die Vertreter der Mitgliedsverbände, sowie an alle Freunde der abm!
Bereits heute möchten wir Sie auf einen wirklich sehr gelungenen Dokumentarfilm hinweisen, den wir am kommenden Samstag, 21.8.2021, um 9:30 Uhr, auf unserem Programmplatz auf Sport1ausstrahlen. Unser Redakteur Peter Pauli hat die am vergangenen Sonntag im Haust der Kunst zu Ende gegangene Ausstellung „euward8“ als Rahmenhandlung genommen, um sich den dort ausstellenden Künstlern sensibel anzunähern. Der „euward“ wurde heuer bereits zum achten Mal ausgelobt und ist der international wichtigste Preis für Kunst im Kontext von geistiger Behinderung. Unser Film zeigt die authentische Kraft der Künstler und die erzählerische Wucht ihrer Werke, die als „Art Brut“ oder „Outsider Art“ in der Kunstszene bekannt geworden sind.
Sendetermine
Samstag, 21.8.2021 um 9:30 Uhr auf SPORT1
Wiederholung: Dienstag, 24.8.2021 um 15:30 h auf SPORT1
Mit einer gemeinsamen Erklärung zum Auftakt des Superwahljahres 2021 zeigen Hunderte von Verbänden, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus.
Mit Sorge beobachten wir gemeinsam mit über 500 weiteren Verbänden, wie versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung, psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.
Unter folgendem Link findet sich auch eine Erklärung in leichter Sprache.
Über den Anspruch auf Kinderkrankengeld informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31591) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31336). Danach erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann.
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