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12.12.2024

30 Jahre Benachteiligungsverbot: Dringender Handlungsbedarf zur Inklusion

Anlässlich des 30. Jahrestages des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes kamen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern bei einer Konferenz in Bremen zusammen. Dort beschäftigten sie sich intensiv mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und verabschiedeten den „Bremer Appell“, der konkrete Forderungen an Bund, Länder und Kommunen richtet.

Die Verfassung garantiert allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendig sind. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. In der Pressemitteilung zum „Bremer Appell“ wird deutlich, dass tiefsitzende Vorurteile in der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen bleiben und den notwendigen Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe verhindern.

Ein Beispiel hierfür ist das Bildungssystem: Kinder mit Behinderungen besuchen oft Förderschulen und arbeiten später in Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Sonderstrukturen tragen dazu bei, bestehende Ausgrenzungen fortzuführen. Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen und Sprecher der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB), betonte: „Die Vorgaben der Verfassung verpflichten uns dazu, benachteiligende Sonderstrukturen abzubauen. Deutschland muss diesen Abbau als politischen Schwerpunkt weiterverfolgen und die notwendigen Haushaltsmittel dafür bereitstellen.“

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, unterstrich ebenfalls die Dringlichkeit entschlossenen Handelns. Er kritisierte, dass viele dringend notwendige inklusionspolitische Vorhaben von politisch Verantwortlichen oft hinausgezögert werden. Dies gelte auch für die aktuelle Legislaturperiode und schade der Glaubwürdigkeit der Politik sowie dem Vertrauen in sie.

Angesichts der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen fordern die Beauftragten von der neuen Bundesregierung und dem Parlament, die inklusionspolitischen Vorhaben aus der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages schnellstmöglich umzusetzen. Besonders wichtig sind hierbei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) sowie die Reform des Werkstattrechts.

Im „Bremer Appell“ wurden sechs zentrale Forderungen formuliert, die an Bund, Länder und Kommunen gerichtet sind: Inklusion als politischen Handlungsschwerpunkt verfolgen, Lücken im Antidiskriminierungsrecht schließen, die Stärkung der Rechtsdurchsetzung, der Abbau systemischer Benachteiligungsstrukturen, die Umwandlung besonderer Wohnangebote in ambulante Wohnangebote sowie die Weiterentwicklung der bundesweiten psychiatrischen Versorgung.

Die Konferenz betont, dass die Umsetzung dieser Forderungen im Einklang mit den verfassungs- und menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen muss.

Quelle: http://www.dvfr.de

Thema: Informationen | 12.12.2024 |

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