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27.01.2025

Anerkennung der Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen

80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg sollen die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Am 30. Januar soll der fraktionsübergreifende Antrag dazu beschlossen werden – die Lebenshilfe hatte intensiven Einsatz gezeigt, auch vor der Neuwahl.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte. Seit vielen Jahren fordern wir, dass Menschen mit Behinderung nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Deutschland muss ihr furchtbares Leid offiziell anerkennen, da es systematisch herbeigeführt wurde und sie als Gruppe dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren. Zudem sollen die „Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen an vielen Hunderttausend Kindern, Frauen und Männern verstärkt aufgearbeitet und Verbände wie die Lebenshilfe daran beteiligt werden.“

Aktuell bestehen Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung führen durch die Ausstellungen und machen dabei die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Gleichzeitig wirken sie den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft erfahren müssen.

Quelle: http://www.lebenshilfe.de

Thema: Informationen | 27.01.2025 |

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