27.11.2024
Anerkennung für NS-„Euthanasie“-Opfer: Ein wichtiger Schritt für Gerechtigkeit
Deutschland steht vor einer wichtigen Entscheidung: Die offizielle Anerkennung von Menschen mit Behinderung, die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation wurden, als Verfolgte des Nazi-Regimes. Eine Mehrheit im aktuellen Bundestag befürwortet diesen Schritt. Auch der Antrag zur Überwachung von pränatalen Bluttests, die das Down-Syndrom frühzeitig erkennen können, soll noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden.
79 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war endlich der Moment gekommen, die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation offiziell als Verfolgte anzuerkennen. Doch die Auflösung der Ampel-Koalition führte dazu, dass der Antrag von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen wurde. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, zeigte sich tief enttäuscht und forderte das Parlament auf, den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP noch vor den Neuwahlen zu verabschieden. Sie betonte, dass es eine Verpflichtung gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen sei, diese Anerkennung auszusprechen.
Zusätzlich drängt Schmidt die Abgeordneten, einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag anzunehmen, der eine genauere Überwachung nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) durch ein Monitoring und ein Expertengremium vorsieht. Die Lebenshilfe hatte wiederholt vor der Einführung dieser Tests als gesetzliche Kassenleistung gewarnt, da sie zur Standarduntersuchung während der Schwangerschaft werden könnten. Erste Daten zeigen, dass rund 40 Prozent der Schwangeren diese Tests auf Down-Syndrom und andere Trisomien durchführen lassen. Schmidt unterstrich, dass es in beiden Anträgen um das Lebensrecht behinderter Menschen gehe. Diese gehörten ohne Einschränkungen in die Mitte der Gesellschaft und dürften nicht aussortiert werden. Der Bundestag müsse jetzt klar Position beziehen.
Die geplanten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um den Opfern der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation die Anerkennung und den Respekt zu zollen, die ihnen zustehen. Gleichzeitig setzen sie ein starkes Signal für den Schutz und die Inklusion von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft.
Quelle: http://www.lebenshilfe.de
Thema: Informationen | 27.11.2024 |
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