11.12.2020
Appell: Verlust von Werkstattarbeitsplätzen vermeiden
Der AK Down-Syndrom Deutschland hat in einem Brief an die Sozialministerien der Bundesländer appelliert, dass der Verlust von Werkstattarbeitsplätzen vermieden werden müsse.
„Wenn Menschen mit Down-Syndrom und ihre Eltern aus Sorge um die Ansteckungsgefahr mit COVID die Mitarbeit in einer Werkstatt unterbrechen, dürfen ihnen die Arbeitsplätze nicht verloren gehen. Wenn die Werkstatt eine Wiederaufnahme ablehnt muss für einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt gesorgt werden.“
Menschen mit Down-Syndrom dürften nicht zu doppelten Verlierern der Pandemie werden.
Der Landschaftsverband Rheinland hat als erster überörtlicher Träger der Sozialhilfe reagiert und über die Presse mitgeteilt:
„Auch wenn dann im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens die vorübergehende Abmeldung aus der Werkstatt erfolgen sollte, geht der Werkstattarbeitsplatz keinesfalls dauerhaft verloren. Eine Rückkehr ist jederzeit möglich!“
Mitglieder wollen Schwierigkeiten mit Trägern unbedingt melden an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Thema: Selbsthilfe | 11.12.2020 |
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