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19.05.2026

Arbeitnehmerrechte und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Raul Krauthausens Wortwahl mag nicht immer gefallen, seine Themen gehen aber darüber hinaus:

Einfach scheiße ist auch, dass Menschen in Werkstätten aufgrund „arbeitnehmerähnlicher“ Beschäftigungsverhältnisse nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Denn das bedeutet, um auch hier mal ganz deutlich zu werden, gesetzlich verbriefte Ausbeutung. Um dieses grundrechtswidrige Problem ging es letzte Woche auch im ZDF Magazin Royale.

In der Sendung zu Gast war auch Jürgen Linnemann: Der Werkstattbeschäftigte geht zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und den Sozialheld*innen vor das Bundesverfassungsgericht, um den Mindestlohn für seine und die Arbeit vieler anderer „arbeitnehmerähnlicher“ Beschäftigter einzuklagen. Wenn die Klage Erfolg hat, könnte damit der gesetzliche Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte endlich Realität werden – wir sind bereit für Karlsruhe und halten Euch über alle Entwicklungen auf dem Laufenden!

Thema: Informationen | 19.05.2026 |

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