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02.08.2023

Barrierefreie Mobilität in Berlin nicht in Sicht

Die barrierefreie Mobilität von Menschen mit Behinderungen wird Berlin auch mittelfristig nur dann sicherstellen können, wenn das Thema priorisiert und das Umsetzungstempo deutlich erhöht wird. Trotz eines allgemein positiven Trends bestehen weiter große Umsetzungsprobleme beim Recht auf persönliche Mobilität, die sich ohne eine zusammenhängende Gesamtplanung kaum werden lösen lassen. Zu diesem Ergebnis kommt der zweite Mobilitätsbericht Berlin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. In einem partizipativen Verfahren hat die Monitoring-Stelle Daten zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin zusammengetragen. Der Bericht legt einen besonderen Fokus auf die Implikationen von Mobilitätswende und Neuer Mobilität für Menschen mit Behinderungen.

Bisher kein Teilbereich der Berliner Mobilitätslandschaft vollumfänglich barrierefrei

Im Berliner Nahverkehr stellen die selbstständige Nutzbarkeit der Fahrzeuge durch Menschen mit Behinderungen und Ausfälle von Aufzügen die drängendsten Probleme dar. Im öffentlichen Raum sind unsachgemäß abgestellte und umgekippte E-Tretroller aktuell ein großes Sicherheitsrisiko für Menschen mit Behinderungen. Aber auch im Autoverkehr erschweren ungeklärte Zufahrtsbefugnisse in verkehrsberuhigten Bereichen, ein Mangel an Behindertenparkplätzen oder nicht barrierefreie Ladesäulen die Mobilität von Menschen mit Behinderungen, während über die Situation und Bedarfe behinderter Radfahrer*innen bislang kaum etwas bekannt ist.

Berlin bleibt in seinen Antworten hinter seinen Möglichkeiten zurück

Das Recht, selbstbestimmt mobil zu sein und über Art, Weise und Zeitpunkt von Wegen gleichberechtigt mit anderen entscheiden zu dürfen, ist in Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Die Monitoring-Stelle sieht dabei die Landesregierung in der Pflicht, die barrierefreie Mobilität, wie sie in der UN-BRK und dem Mobilitätsgesetz des Landes vorgesehen ist, sicherzustellen. Dazu berichtet Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle:

„Wenngleich das inklusive Mobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen wieder Einzug in den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung gefunden hat, fehlen dem Vertrag bedauerlicherweise detaillierte Aussagen zu wichtigen Themen im Kontext der Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Dabei verfügt Berlin etwa mit dem starken Mobilitätsgesetz, dem Begleitservice des VBB oder dem Pilotversuch Alternative Barrierefreie Beförderung über eine Reihe innovativer Instrumente im Sinne einer selbstbestimmten Mobilität von Menschen mit Behinderungen, die konsequent ausgestaltet und durchgeführt, entscheidende Verbesserungen in der persönlichen Mobilität ermöglichen würden. Es ist von großer Wichtigkeit, dass sich die neue Landesregierung dieser Themen annimmt.“

WEITERE INFORMATIONEN

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Zwischen Sonderfahrdienst und Neuer Mobilität. Menschenrechtliche Perspektiven auf die Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin

Thema: Informationen | 02.08.2023 |

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