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25.06.2025

Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das neue BFSG für Wirtschaft und Gesellschaft bedeutet

In wenigen Tagen tritt ein Gesetz in Kraft, das für viele Menschen mit Behinderungen echte Veränderungen verspricht: Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam. Zum ersten Mal verpflichtet eine gesetzliche Regelung in Deutschland auch private Unternehmen dazu, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der sich seit vielen Jahren für diese Entwicklung einsetzt, begrüßt den Schritt – mahnt aber auch Nachbesserungen an.

Unter das neue Gesetz fallen zentrale Bereiche des Alltags: Online-Shops, Bankdienstleistungen, Zahlungsterminals, E-Books und Smart TVs müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkung nutzbar sind. Für Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV, ist das ein Meilenstein. „Viele Menschen mit Behinderungen erwarten endlich spürbare Verbesserungen in ihrem Alltag“, betont sie. Es gehe jedoch nicht nur um Verpflichtungen – sondern auch um Chancen.

Barrierefreiheit, so Möller, sei ein Qualitätsmerkmal, das Unternehmen nutzen sollten. Über 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland, hinzu kommt die stetig wachsende Zielgruppe der über 60-Jährigen. Leicht zugängliche Angebote, gute Kontraste, verständliche Sprache und benutzerfreundliche Interfaces sind keine Nischenlösungen – sie machen Produkte für alle Menschen besser nutzbar, ob bei schlechtem Licht, Stress oder eingeschränkter Sehkraft.

Damit das BFSG aber wirklich Wirkung entfalten kann, braucht es konsequente Rechtsdurchsetzung. Der DBSV fordert, dass staatliche Stellen wie die Marktüberwachung und die Schlichtungsstelle ihre Arbeit schnell und wirkungsvoll aufnehmen. „Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße ohne Folgen bleiben“, warnt Möller. Aus Sicht des Verbandes braucht es nicht nur Personal und Kompetenz, sondern auch ein klares politisches Signal.

Darüber hinaus drängt der DBSV auf eine Erweiterung des Gesetzes. Denn bislang fehlen Regelungen für wichtige Lebensbereiche wie Haushaltsgeräte, Postdienstleistungen oder Software im Bildungs- und Arbeitsalltag. Auch die langen Übergangsfristen – etwa für Selbstbedienungsterminals – sind aus Sicht der Betroffenen kaum nachvollziehbar. „Das BFSG ist ein guter Anfang“, so Möller, „aber nun muss ambitioniert nachgelegt werden.“

Thema: Informationen | 25.06.2025 |

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