Behinderte Menschen dürfen aus einem Pflegeheim in eine Wohnung umziehen
Behinderte Menschen, die bisher in einer stationären Einrichtung gelebt haben und nun in eine private Mietwohnung umziehen wollen, haben Anspruch auf Leistungen zur sozialen Teilhabe einschließlich häuslicher Pflege. Dies hat das Sozialgericht München (Az.: S 48 SO 131/23 ER) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.