14.11.2024
Bericht zur inklusiven Berufsausbildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen
In ihrem aktuellen Bericht „Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf wesentliche Defizite hin. Der Bericht untersucht, wie gut das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf gleichberechtigte Beschäftigung in einem inklusiven und barrierefreien Arbeitsmarkt in Berlin umgesetzt wird. „Die Überprüfung durch die Vereinten Nationen zeigte, dass Deutschland in vielen Bereichen Nachholbedarf hat. Unsere Untersuchung zur Lage in Berlin bestätigt dies“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Länderprojekts Berlin der Monitoring-Stelle.
Die Ergebnisse sind ernüchternd: Hohe Arbeitslosigkeit, Beschäftigung in segregierten Werkstätten und Schwierigkeiten beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt bleiben zentrale Herausforderungen. Trotz eines gesunkenen Arbeitslosenanteils von Menschen mit Behinderungen stagniert die Zahl der Beschäftigten in Behindertenwerkstätten seit 2016. Diese Menschen profitieren nicht von der verbesserten Arbeitsmarktlage. Bundesweite Förderinstrumente für den ersten Arbeitsmarkt werden kaum genutzt. Berlin hat es bislang versäumt, Budgets für Arbeit gezielt zu vermitteln. Im Vergleich zu Hamburg arbeiten in Berlin deutlich weniger Menschen mit Behinderungen mit einem Budget für Arbeit.
Noch gravierender sind die Probleme beim Budget für Ausbildung, das jungen Menschen mit Behinderungen eine berufliche Perspektive außerhalb von Werkstätten eröffnen könnte. Laut einem Zwischenbericht der Landesregierung Berlin wurden bisher nur zwei Budgets für Ausbildung umgesetzt. Viele junge Menschen mit Behinderungen beginnen ihre Berufslaufbahn in Werkstätten, obwohl sie sich laut Studien eine andere berufliche Zukunft wünschen. Barrieren beim Übergang in Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie ein segregierendes Schulsystem verhindern eine gleichberechtigte Teilhabe.
Die Koalition hat diese Probleme erkannt und entsprechende Maßnahmen im Koalitionsvertrag verankert. Dazu gehören die Schaffung von 100 Budgets für Ausbildung, die Erhöhung der Ausgleichsabgabe im öffentlichen Bereich und die Beschäftigung von 1 Prozent der Mitarbeiter in Landesbetrieben über ein Budget für Arbeit. „Doch die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Ziele lassen auf sich warten“, kritisiert Kurbjeweit.
Auch in anderen Lebensbereichen besteht Handlungsbedarf, wie der UN-Fachausschuss in seinen Empfehlungen zur Staatenprüfung Deutschlands betont hat. Diese Ergebnisse und deren Bedeutung für Berlin werden am 6. September 2024 in einer Fachtagung erörtert. Themen werden inklusive Bildung, die Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen, inklusive Arbeit und Beschäftigung sowie politische Partizipation sein.
Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
Thema: Informationen | 14.11.2024 |
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