26.04.2024
Betreueraufgaben bei Gesundheitsfürsorge
Von Seiten der Ärzteschaft werden immer wieder Anforderungen an die Betreuer gestellt, die mit der Gesetzeslage nicht vereinbar sind – Einwilligungsfähigkeit aber auch Einwilligungsunfähigkeit der Betreuten werden oft nicht oder nur sehr vereinfacht gesehen. Auch beim Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gibt es häufig Unsicherheiten. Erschwert wird dies in Fällen von Ehegatten auch durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht.
Unsicherheiten bestehen auch aufgrund der sich mit dem 1.1.2023 geänderten betreuungsrechtlichen Vorschriften in den §§ 1827-1834 BGB (neu). In einer Online Schulung “Betreueraufgaben bei übertragener Gesundheitsfürsorge” gibt es einen umfassenden Überblick über die Änderungen und Auswirkungen durch die Betreuungsrechtsreform.
Teilnehmer erfahren u. a., auf welche Stolperfallen Sie achten müssen und welche Maßnahmen der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedürfen.
Wer an diesem Seminar am 30.04.2024 (online) teilnehmen möchte kann zu den Seminargebühren einen Zuschuss des Vereins erhalten.
Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Thema: Informationen Gesundheit | 26.04.2024 |
↑ Zum Seitenanfang ↑