04.02.2025
Bundesrat unterstützt verlässliches Hilfesystem für Gewaltopfer
Der Bundesrat hat die Ziele der Bundesregierung zur Schaffung eines verlässlichen Hilfesystems für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt unterstützt. Besonders wichtig ist dabei, den Zugang zu Schutz und Beratung durch einen Rechtsanspruch für betroffene Personen sicherzustellen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung vorliegt, betont die Länderkammer einige Verbesserungsvorschläge. „Es ist nicht umsetzbar, in jeder Kommune eine ‘zuständige Stelle’ einzurichten oder zu benennen, die sich um die Aufnahme einer gewaltbetroffenen Person kümmert, die keinen Schutzplatz erhalten hat“, so der Bundesrat. Er empfiehlt, den Ländern die Freiheit zu geben, wie sie in solchen Fällen vorgehen und welche Strukturen sie etablieren möchten.
Der Bundesrat erkennt gleichzeitig die Notwendigkeit, Strukturen zu schaffen, an die sich betroffene Personen wenden können. Er fordert auch, dass der Bund langfristig, und nicht nur bis 2036, wie bisher vorgesehen, die Finanzierung zum Aufbau der Hilfestrukturen unterstützt. Die Regierung verweist in ihrem Gesetzesentwurf auf alarmierende Zahlen. Laut dem Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2023 werden jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Fast jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Insgesamt gab es 2023 938 Frauen und Mädchen, die Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten wurden.
Der Entwurf kritisiert weiterhin, dass viele gewaltbetroffene Menschen immer noch nicht den nötigen Schutz und die erforderliche Unterstützung finden. Das Angebot an Schutzplätzen und Fachberatungsstellen ist nicht flächendeckend und variiert stark zwischen verschiedenen Regionen. Besonders betroffen sind Frauen mit besonderen Bedürfnissen, wie Frauen mit Behinderungen oder mit mehreren Kindern, die oft keinen Zugang zu den nötigen Einrichtungen haben. Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Sicherstellung des Zugangs zu Schutz und Beratung durch einen Rechtsanspruch. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz aus ausreichend Schutz- und Beratungsangeboten zu schaffen. Dabei müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Personengruppen berücksichtigt werden. Im ersten Schritt sollen die Länder den tatsächlichen Bedarf an solchen Angeboten analysieren und eine angemessene geographische Verteilung sicherstellen.
Quelle: http://www.walhalla.de
Thema: Informationen | 04.02.2025 |
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