Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit in Berlin
In ihrem am 15.05.2024 veröffentlichten Bericht „Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf wesentliche Umsetzungsdefizite in Bezug auf das in Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerte Recht hin, gleichberechtigt in einem offenen, inklusiven und barrierefrei zugänglichem Arbeitsmarkt beschäftigt zu sein.