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29.11.2024

Deutscher Behindertenrat fordert konsequente Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) setzt sich intensiv dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in den Bundesländern korrekt und einheitlich umgesetzt wird. Seit 2020 steht die Personenzentrierung der Eingliederungshilfe im Mittelpunkt, um die Leistungen individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Diese Veränderung soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichheit vor dem Gesetz verschaffen.

Das BTHG zielt darauf ab, die Leistungen und Ansprüche von Menschen mit Behinderungen neu zu ordnen und auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Leistungen, die bisher im Sozialhilferecht (SGB XII) verortet waren, wurden in das SGB IX verlagert, das sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Diese Veränderung soll die Gleichstellung und Selbstbestimmung der Betroffenen fördern. Eine zentrale Zielsetzung des BTHG ist es, die Leistungen bedarfsgerecht und personenzentriert zu gestalten, sodass die individuellen Teilhabeziele wirksam erreicht werden können.

Trotz dieser Fortschritte gibt es bei der Umsetzung des BTHG erhebliche Probleme, die aus Sicht der Betroffenen dringend angegangen werden müssen. Das trägerübergreifende Zusammenwirken und die Zusammenführung von Einzelanträgen zu zusammenhängenden Verfahren wird in vielen Fällen nicht umgesetzt. Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren, die als neuer ICF-basierter Verfahrensstandard gelten, werden nicht regelhaft praktiziert. Ein menschenrechtsbasierter Sicherstellungsauftrag ist oftmals nicht gewährleistet. Verwaltungsvorschriften führen teilweise dazu, dass bestimmte Leistungen gedeckelt und somit der festgestellte Bedarf nicht abgedeckt wird.

Es mangelt an zuverlässigen Informationen über vorhandene Angebote und deren Bedarfsdeckung. Koordinierte Gespräche mit Leistungsträgern, -erbringern und Organisationen der Menschen mit Behinderungen könnten bestehende Mängel beheben. Die Verfahrenswege sind für die Betroffenen oft intransparent. Träger müssen ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen und ein Fallmanagement zur Bewältigung der Schnittstellen bieten. Die ICF-basierte Bedarfsfeststellung gestaltet sich oft als bürokratisch und überfordernd für die Betroffenen. Es fehlt eine unbürokratische und praktikable Organisation dieser Bedarfsfeststellung.

Trotz gesetzlicher Regelungen leisten viele Träger der Eingliederungshilfe weniger als notwendig. Dies widerspricht dem Ziel des Gesetzgebers, Leistungsverschlechterungen zu verhindern. Der DBR fordert die Länder auf, die Umsetzung des BTHG voranzutreiben, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Teilhabeleistungen nicht vom Wohnort der Leistungsberechtigten abhängt. Eine konsequente und einheitliche Umsetzung im Sinne des Bundesgesetzgebers ist notwendig.

Um die BTHG-Umsetzung zu begleiten und zu evaluieren, müssen die gesetzlich vorgesehenen Gremien ihre Arbeit intensivieren. Das Projekt des Deutschen Vereins zur Umsetzungsbegleitung des BTHG sollte über das Jahr 2024 hinaus fortgesetzt werden. Eine gezielte und vergleichende Evaluation der BTHG-Umsetzung in den Ländern ist erforderlich, um zu prüfen, ob die angestrebte Transparenz, Verfahrensvereinfachung und personenzentrierte Qualität der Leistungserbringung erreicht wurden.

Nur durch konsequente Umsetzung und regelmäßige Überprüfung kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützung und Leistungen erhalten, die ihnen zustehen, und dass ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestmöglich gefördert wird.

Quelle: http://www.deutscher-behindertenrat.de

Thema: Informationen | 29.11.2024 |

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