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04.07.2024

Deutschland muss inklusiver werden

Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. 30 Jahre danach erinnern sich Menschen mit Behinderung und ihre Familien an den so bedeutungsvollen Tag. Das Benachteiligungsverbot sollte Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranbringen. Leider ist die Inklusion in Deutschland ins Stocken geraten.

Arztpraxen, Geschäfte, Gaststätten, Verkehrsmittel oder Kulturveranstaltungen müssen endlich barrierefrei werden. Ist umfassende Barrierefreiheit im ersten Schritt nicht zu erreichen, müssen die Anbieter von Waren und Dienstleistungen zumindest verpflichtet werden, Menschen mit Behinderung im Einzelfall den Zugang durch Hilfestellungen zu erleichtern. Zum Beispiel indem sie bei einer Stufe am Eingang eine mobile Rampe anlegen oder die Speisekarte vorlesen und auf Wunsch in Leichte Sprache übersetzen. Entsprechende Regelungen gibt es etwa in den USA seit Jahrzehnten. Es ist nun an der Zeit, dass sich die Ampel-Koalition wie im Koalitionsvertrag versprochen auf entsprechende Regelungen einigt.

Thema: Informationen Selbsthilfe | 04.07.2024 |

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