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16.11.2022

Die Budgets für Arbeit und Ausbildung - verkannte Leistungen?

Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung sollen Menschen mit Behinderungen bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Beide Teilhabeleistungen werden nicht wie erwartet in Anspruch genommen. Woran das liegt und wie die selbstbestimmte Teilhabe an Arbeit besser gefördert werden kann, diskutieren Expertinnen und Experten mit Interessierten in einer öffentlichen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und deren wissenschaftlichen Partnern an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Online-Diskussion mit Fachexpertise gestartet

Das Budget für Arbeit (BfA) und das Budget für Ausbildung sollen Menschen mit Behinderungen bei der Aufnahme einer sozialversicherungs­pflichtigen Beschäf­tigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Beide Teilhabe­leistungen werden nicht wie erwartet in Anspruch genommen. Woran das liegt und wie die selbstbestimmte Teilhabe an Arbeit besser gefördert werden kann, diskutieren Expertinnen und Experten ab dem 9. November 2022 mit Interessierten in einer öffentlichen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und deren wissenschaftlichen Partnern an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).

Im Koalitionsvertrag (2021–2025) weist die Bundesregierung die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen als einen Schwerpunkt aus. Menschen sollen „so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben“ können. Zu diesem Zweck wurden Anfang 2018 das BfA (§ 61 SGB IX) und 2020 das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) eingeführt. Die neuen Leistungen gelten auch als Antwort auf das erste Staaten­berichtsverfahren. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Deutschland dafür kritisiert, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur unzureichend fördern. Beide Leistungen beinhalten einen Lohnkostenzuschuss und die Erstattung von Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie in der Berufsschule. Aber ein durchschlagender Erfolg will sich bislang nicht einstellen.

Einer Studie der Humboldt-Universität zu Berlin zufolge hemmen u. a. Unsicherheiten bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen und der Kombination mit anderen Teilhabe­leistungen sowie ein geringer Informationsstand und Befürchtungen hinsichtlich möglicher Renteneinbußen unter Leistungsberechtigten die Inanspruchnahme des BfA. Auch beim Budget für Ausbildung zeichnen sich Fragen der Anspruchsvoraussetzungen ab, die möglicherweise zu einer geringen Nutzung beitragen. Förderlich wirken sich das Rückkehrrecht in die WfbM und Praktika bzw. Außenarbeitsplätze aus.

Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ stehen zwischen dem 9. und 30. November 2022 Fragen zum BfA und zum Budget für Ausbildung im Mittelpunkt:

  • Welche Erfahrungen bestehen mit dem BfA oder dem Budget für Ausbildung?
  • Wie können Informationen über die beiden Leistungen besser vermittelt werden?
  • Welche Rahmenbedingungen unterstützen eine Inanspruchnahme?

Schwerpunkte der Diskussion können u. a. Anspruchsvoraussetzungen für das BfA und das Budget für Ausbildung, das Bewilligungsverfahren, die Kombination mit anderen Leistungen, Auswirkungen auf die Rente, Ausschluss aus der Arbeitslosen­versicherung oder Fragen der Anleitung und Begleitung sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite: http://www.reha-recht.de/zip-natar

Thema: Informationen | 16.11.2022 |

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