08.07.2021
Eigenbeteiligung in Pflegeheimen: Der Negativtrend hält an
Verband der Ersatzkassen Bayern: Die aktuellen Zahlen über die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in den bayerischen Pflegeheimen sind alarmierend. Die Pflegeheimeinwohner müssen pro Monat 2.126 Euro an Zuzahlungen leisten (Stand: 1.7.2021). Zum Jahresbeginn lag diese Zahl noch bei 2.078 Euro. Die Steigerung beträgt 2,31 Prozent in den ersten sechs Monaten 2021. Vor zwölf Monaten beliefen sich die Zuzahlungen auf 2.018 Euro. Das heißt, die finanzielle Belastung nahm um 5,35 Prozent zu.
Die Zuzahlungen in den Pflegeheimen werden für drei Kostenblöcke geleistet: reine pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Derzeit liegt die Gesamtbelastung in Bayern fast auf ein Euro genau in der Mitte im bundesweiten Vergleich. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die reine Pflege in den bayerischen Pflegeheimen mit 1.025 Euro pro Monat 17,41 Prozent über den Bundesdurchschnitt liegt. Nur in Baden-Württemberg ist sie teurer. Die rein pflegerischen Leistungen in den bayerischen Pflegeheimen haben sich in den zurückliegenden zwölf Monaten um 9,28 Prozent verteuert.
Genau an dieser Stelle – reine Pflege – will der Gesetzgeber mit der jüngsten Pflegereform ansetzen, um die Pflegeheimbewohner zu entlasten. Der Eigenanteil soll ab 1.1.2022 sinken: im ersten Jahr im Pflegeheim um 5 Prozent, im zweiten Jahr um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Bezogen auf die aktuelle Zahl von 1.025 Euro im Monat bringt diese gesetzliche Neuregelung folgende finanzielle Entlastungen: 51,25 Euro pro Monat im ersten, 256,25 Euro im zweiten, 461,25 Euro im dritten und 717,50 Euro ab dem vierten Jahr.
„Bei der kleinen Pflegereform 2021 stimmt nur die Richtung. In Puncto finanzielle Entlastung der Pflegeheimbewohner entfaltet sie eine sehr bescheidene Wirkung“, stellt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen fest. „Wir brauchen mutige und nachhaltige Lösungen, um die Pflegebedürftigen in Heimen spürbar zu entlasten. Die Bundesländer müssen zu ihrer Verpflichtung stehen, die Investitionskosten in der stationären Pflege komplett zu übernehmen. Allein das würde die Betroffenen um gut 20 Prozent entlasten. Und um die Kostendynamik in der Pflege abzufedern, brauchen wir einen dauerhaften Steuerzuschuss des Bundes“, meint Ralf Langejürgen.
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Thema: Familie & Kind | 08.07.2021 |
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