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20.08.2024

Elektrokleinstfahrzeuge und ihre Herausforderungen für blinde und sehbehinderte Menschen

Die Einführung von E-Rollern hat in den letzten Jahren für blinde und sehbehinderte Menschen erhebliche Probleme verursacht. Besonders betroffen sind die massenhaft stationslos vermieteten E-Roller im sogenannten Free-Floating-Modell. Diese Roller werden oft von unerfahrenen Nutzern gefahren, was zu unsicherem und verkehrsgefährdendem Verhalten führt. Noch gravierender sind jedoch die überall auf Gehwegen herumstehenden und liegenden E-Roller, die gefährliche Stolperfallen darstellen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) berichtet von zahlreichen Sturzunfällen mit teils erheblichen Verletzungen. In größeren Städten trauen sich viele blinde Menschen aus Angst vor diesen Hindernissen kaum noch allein aus dem Haus. Dies beeinträchtigt ihre eigenständige und selbstbestimmte Teilnahme am Straßenverkehr und stellt eine unzumutbare Einschränkung ihrer Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar.

Der aktuelle Referentenentwurf setzt die Argumentationslinien der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) von 2019 fort, ohne die gewerbliche Vermietung der Fahrzeuge ausreichend zu berücksichtigen. Die Geschäftsmodelle bleiben weiterhin unbeachtet, was angesichts der über fünfjährigen Erfahrung und der bekannten Polarisierung in der Bevölkerung verwundert. Der Entwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erwähnt die Verleihsysteme und deren Folgen mit keinem Wort, was den Eindruck erweckt, dass zugunsten der Verleiher gehandelt wird. Sogar die Textpassagen zur Nachhaltigkeit aus der eKFV wurden unverändert übernommen, obwohl sie in Bezug auf Verleih-E-Roller schlicht falsch sind. Diese Roller können nicht gefaltet werden und dürfen aufgrund von Explosionsgefahren nicht im öffentlichen Personenverkehr mitgenommen werden.

Der DBSV kritisiert, dass das BMDV die Verleihsysteme der E-Roller-Flotten und deren straßenverkehrsrechtliche Probleme ignoriert. Das Ministerium entzieht sich seiner Verantwortung, Regelungen zu schaffen, die allen Verkehrsteilnehmenden eine sichere Mobilität ermöglichen. Im Gegenteil könnte die geplante Gleichberechtigung von E-Rollern und Fahrrädern die Situation für blinde und sehbehinderte Menschen noch verschärfen.

Der DBSV fordert daher eine grundlegende Änderung des Entwurfs mit folgenden Maßnahmen:

1. Das Abstellchaos auf Gehwegen muss durch verbindliche Abstellflächen beendet werden.
2. Eine verschuldensunabhängige Halterhaftung bei Schadensereignissen ist einzuführen.
3. Eine Angleichung der Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an diejenigen für Radfahrende ist nicht sachgerecht und muss unterbleiben.
4. Abschreckende Bußgeldvorschriften sind einzuführen.

Quelle: http://www.dbsv.org

Thema: Informationen | 20.08.2024 |

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