Entlastung für pflegende Angehörige: Medizinische Vorsorge und Rehabilitation nutzen
Pflegende Angehörige bilden das Rückgrat der häuslichen Pflege in Deutschland, in der rund 80 % der Pflegebedürftigen in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden. Häufig übernehmen nahestehende Personen diese anspruchsvolle Aufgabe, wobei sie ihre eigenen Bedürfnisse oftmals hintanstellen. Die Belastungen sind enorm: Erschöpfung, Schlafstörungen, Rückenschmerzen, Herz-Kreislauf-Probleme und Angstzustände können die Folge sein, während zugleich auch die soziale Teilhabe leidet. Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, bieten medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen eine dringend benötigte Entlastung und fördern langfristig die Gesundheit der Pflegepersonen.
In spezialisierten Einrichtungen startet der Prozess meist mit einer sozialmedizinischen Untersuchung, bei der nicht nur körperliche Beschwerden, sondern auch psychische und soziale Belastungen erfasst werden. Auf Basis dieser ganzheitlichen Betrachtung wird ein individueller Therapieplan erstellt, der Elemente wie Bewegungstherapie, Physiotherapie, psychosoziale Beratung, Ernährungsberatung, künstlerische Therapie und Sozialberatung umfassen kann. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Pflegealltag besser zu bewältigen, ernsthafte gesundheitliche Schädigungen zu verhindern und neue Kraft sowie Selbstfürsorge zu erlernen.
Die Sorge um die pflegebedürftige Person, die während einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme betreut werden muss, stellt für viele Angehörige eine große Hürde dar. Durch gesetzliche Anpassungen haben Pflegebedürftige jedoch das Recht, gemeinsam mit ihrer Pflegeperson in einer zugelassenen Einrichtung untergebracht zu werden. Falls innerhalb der Klinik keine eigene Pflege möglich ist, sorgt der Einsatz von ambulanten Pflegediensten oder nahegelegenen Pflegeeinrichtungen dafür, dass auch in der Abwesenheit der primären Pflegeperson eine sichere und kontinuierliche Betreuung gewährleistet ist.
Die Antragstellung für solche Maßnahmen erfolgt über die Kranken- oder Rentenversicherung, die über die medizinische Vorsorge bzw. Rehabilitation der Pflegeperson entscheidet. Anschließend prüft die Pflegekasse, ob die pflegebedürftige Person in derselben Einrichtung oder in einer nahegelegenen vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden kann. Während der Maßnahme ruht der Anspruch auf häusliche Pflegeleistungen, sodass – abgesehen vom Aufnahme- und Entlasstag – kein Pflegegeld gezahlt wird, wobei Beschäftigte im sogenannten Arbeitgebermodell weiterhin unterstützt werden. Zusätzlich werden Kosten für Fahrt und Gepäcktransport übernommen, wenn die pflegebedürftige Person in der gleichen Klinik oder in einer nahegelegenen Einrichtung untergebracht wird. Auch bei notwendiger Begleitung aus medizinischen Gründen kümmern sich die entsprechenden Kostenträger um die Erstattung der Transportkosten.
Unabhängig von der bestehenden Pflegeverantwortung haben Angehörige Anspruch auf medizinische Vorsorge und Rehabilitation, sofern gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die durch gezielte Maßnahmen verbessert werden können. Im gesetzlichen Rahmen wurde speziell geregelt, dass bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen auch stationäre Angebote möglich sind – der Grundsatz „ambulant vor stationär“ entfällt hier. Bei Vorsorgeleistungen gilt dieser Grundsatz zwar grundsätzlich, kann jedoch auch stationär umgesetzt werden, wenn besondere familiäre Umstände dies erfordern. Ergänzend dazu bieten Einrichtungen des Müttergenesungswerks geschlechtssensible Konzepte, die zusätzlich auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger zugeschnitten sind. Die Beantragung erfolgt in der Regel über eine ärztliche Verordnung, die von den zuständigen Versicherungen genehmigt wird – teils auch im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes unter der Unterstützung des Sozialdienstes.
Abgerundet wird das Angebot durch Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die pflegende Angehörige bei der Navigation durch den oft undurchsichtigen Antragungsprozess unterstützen und im Bedarfsfall auch alternative Versorgungsoptionen wie Kurzzeitpflege am Wohnort aufzeigen. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass Pflegepersonen die dringend benötigte Erholung und gesundheitliche Stabilisierung erhalten, ohne dass dabei die Versorgung der pflegebedürftigen Person zu kurz kommt.
Pflegende Angehörige leisten täglich Unglaubliches – und gerade deshalb ist es so wichtig, dass sie auch auf sich selbst Acht geben. Mit den zur Verfügung stehenden Vorsorge- und Rehabilitationsangeboten können sie neue Kraft schöpfen und langfristig gesund bleiben, was letztlich auch der pflegebedürftigen Person zugutekommt.
Quelle: http://www.bag-selbsthilfe.de
Thema: Informationen Gesundheit | 24.04.2025 |