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18.08.2024

Europas KI-Gesetz tritt in Kraft

Die Europäische Union hat mit dem KI-Gesetz die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) eingeführt. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen schützt. Die meisten Vorschriften treten am 2. August 2026 in Kraft.

Ein menschenzentrierter Ansatz

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager betont: „KI hat das Potenzial, unsere Arbeits- und Lebensweise zu verändern und bietet enorme Vorteile für Bürger, Gesellschaft und Wirtschaft. Der europäische Technologieansatz stellt den Menschen in den Mittelpunkt und gewährleistet, dass die Rechte aller gewahrt bleiben. Mit dem KI-Gesetz hat die EU einen wichtigen Schritt unternommen, um sicherzustellen, dass bei der Einführung der KI-Technologie die EU-Vorschriften eingehalten werden.“

Produktsicherheit und risikobasierter Ansatz

Das KI-Gesetz führt eine zukunftsorientierte Definition von KI ein und basiert auf einem produktsicherheits- und risikobasierten Ansatz:

Minimales Risiko: KI-Systeme wie Empfehlungssysteme und Spam-Filter fallen in diese Kategorie und unterliegen keinen Verpflichtungen im Rahmen des KI-Gesetzes. Unternehmen können freiwillig zusätzliche Verhaltenskodizes annehmen.

Spezifisches Transparenzrisiko: Systeme wie Chatbots müssen klarstellen, dass Nutzer mit einer Maschine interagieren. KI-generierte Inhalte, einschließlich Deep Fakes, müssen gekennzeichnet werden. Nutzer müssen informiert werden, wenn biometrische Kategorisierungs- oder Emotionserkennungssysteme verwendet werden.

Hohes Risiko: Hochriskante KI-Systeme müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter Risikominderung, hohe Datenqualität, Protokollierung, Dokumentation, Benutzerinformationen, menschliche Aufsicht und Cybersicherheit. Beispiele sind KI-Systeme zur Personalauswahl oder Kreditbewertung.

Unannehmbares Risiko: Systeme, die eine eindeutige Bedrohung für Grundrechte darstellen, werden verboten. Dazu gehören Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren oder eine soziale Bewertung ermöglichen.

Regulierung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

Das KI-Gesetz umfasst auch Vorschriften für hochleistungsfähige KI-Modelle, die für eine Vielzahl von Aufgaben eingesetzt werden. Diese Modelle müssen entlang der gesamten Wertschöpfungskette transparent sein und mögliche systemische Risiken adressieren.

Umsetzung und Durchsetzung

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 2. August 2025 Zeit, nationale Behörden zu benennen, die die Vorschriften überwachen. Das Amt für Künstliche Intelligenz der Kommission wird die zentrale Stelle für die Umsetzung und Durchsetzung des KI-Gesetzes auf EU-Ebene sein. Drei beratende Gremien unterstützen das Amt: der Europäische Rat für künstliche Intelligenz, ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten und ein beratendes Forum aus verschiedenen Interessengruppen.

Strenge Sanktionen bei Verstößen

Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Diese können bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Nächste Schritte

Die meisten Vorschriften treten am 2. August 2026 in Kraft. Verbote von KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko gelten bereits nach sechs Monaten, Regeln für Allzweck-KI-Modelle nach 12 Monaten. Die Kommission hat den KI-Pakt ins Leben gerufen, um die Übergangszeit zu überbrücken und Leitlinien zur Umsetzung des Gesetzes zu entwickeln.

Hintergrund

Die politische Einigung über das KI-Gesetz wurde am 9. Dezember 2023 erzielt. Seitdem hat die Kommission Maßnahmen zur Unterstützung europäischer Start-ups und KMU bei der Entwicklung vertrauenswürdiger KI ergriffen und das Amt für Künstliche Intelligenz vorgestellt. Die kontinuierliche Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle war entscheidend für die Gestaltung der KI-Politik der EU.

Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu

Thema: Informationen | 18.08.2024 |

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