29.07.2024
G7-Staatschefs verpflichten sich zur Inklusion
Die G7-Staats- und Regierungschefs haben bei ihrem Treffen vom 13. bis 15. Juni in Borgo Egnazia, Italien, einen bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion unternommen. In ihrem Abschlusskommuniqué wurde erstmals ein gemeinsames Vorhaben zur Inklusion festgehalten. Unter dem Titel “Inklusion und Behinderung” wurde festgelegt: “Wir werden unsere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausweiten.”
Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte das Engagement der G7-Staatschefs ausdrücklich. Er betonte, dass dieser Beschluss von größter Bedeutung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sei. Es ist das erste Mal, dass sich die Staats- und Regierungschefs der G7 zur Ausweitung der Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt haben.
Deutschland hat die UN-BRK bereits 2009 ratifiziert. Allerdings ist die Bilanz der Bundesregierung in Bezug auf die Behindertenpolitik zum jetzigen Zeitpunkt ernüchternd. Viele der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Herstellung von Inklusion und Barrierefreiheit sind bisher nicht umgesetzt worden. Dusel fordert daher eine dringende konstruktive Zusammenarbeit in der verbleibenden Legislaturperiode, um die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention umzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Er warnt davor, die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden. Ziel ist es, “Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei zu machen.” Darüber hinaus sollen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen verpflichtet werden, Barrieren abzubauen oder, falls dies nicht möglich ist, angemessene Vorkehrungen zu treffen.
Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de
Thema: Informationen | 29.07.2024 |
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