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12.03.2024

Gesetzliche Betreuung

Seit 1.1.2024 können ehrenamtliche Betreuer vom Betreuten zusätzlich zur Aufwandspauschale die Zahlung einer Inflationsausgleichssonderzahlung verlangen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur bis zum 31.12.2025.

Diese Neuerung sowie die Änderungen, die sich mit dem Inkrafttreten des neuen SGB XIV ergeben haben, welches das Bundesversorgungsgesetz und viele seiner Nebengesetze ablöste, bearbeitet der Walhalla Verlag in seinem Online-Dienst FOKUS Betreuungsrecht.

Auch das Pflegeversicherungsrecht wurde an mehreren Stellen an die zwischenzeitlichen Änderungen angepasst. Insbesondere wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz eingearbeitet und Hinweise zu digitalen Pflegeanwendungen aufgenommen.

https://akds.info/walhalla240311

Thema: Informationen | 12.03.2024 |

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