Gewaltschutz in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Verantwortung und Umsetzung
Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen gehören zu den Gruppen, die einem besonders hohen Risiko für Gewalt ausgesetzt sind. Dazu kommt, dass sie oft erhebliche Barrieren überwinden müssen, um Hilfe oder Schutz zu finden. Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten, sind hierbei besonders betroffen. Diese Orte sollen eigentlich Sicherheit bieten, doch die Realität zeigt, dass hier oft Gewalt stattfindet.
Seit 2021 regelt §37a SGB IX die Verpflichtung von Einrichtungen, spezifische Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln. Diese rechtliche Vorgabe stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Doch um wirksam zu sein, erfordert sie eine präzise und praxisnahe Ausgestaltung. Denn nur durch konkrete Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass Gewaltschutz in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in ambulanten und stationären Wohnformen wirklich greift.
Die fachlichen Standards, die im Rahmen des Suse-Projekts entwickelt wurden, liefern hierfür eine unverzichtbare Grundlage. Diese Standards bieten Einrichtungen eine Orientierung und unterstützen die Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten. Sie wurden mit Blick auf die Erfahrungen aus der Praxis der Anti-Gewalt-Arbeit, der Selbstvertretung sowie der Behindertenhilfe erarbeitet und berücksichtigen zudem Beiträge aus Forschung, Politik und Verbänden.
Ein zentraler Aspekt der Standards ist die aktive Einbeziehung der Nutzer*innen. Ihre Perspektiven sind entscheidend, um Schutzmaßnahmen effektiv zu gestalten. Darüber hinaus wird die externe Begleitung durch Fachberatungsstellen als eine wichtige Unterstützung hervorgehoben. Der Gewaltschutz wird umfassend gedacht: Er umfasst nicht nur direkte Gewalt, sondern auch strukturelle Risiken, die Gewalt begünstigen können. Die Verantwortung dafür, dass Schutzmaßnahmen greifen, liegt klar bei der Leitung der Einrichtungen. Doch der Erfolg dieses Prozesses hängt maßgeblich davon ab, dass die gesamte Organisation involviert wird.
Mit diesen Standards steht Einrichtungen ein effektives Werkzeug zur Verfügung, um Gewalt zu verhindern und sichere Räume für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Der Weg zu einem umfassenden Gewaltschutz ist zwar anspruchsvoll, aber absolut umsetzbar und von essenzieller Bedeutung.
Quelle: http://www.frauen-gegen-gewalt.de
Thema: Informationen | 07.04.2025 |